Corona-Notbremse außer Kraft: Was in der Stadt alles wieder geöffnet und erlaubt ist: Corona-Notbremse außer Kraft: Diese Regeln gelten jetzt für Koblenz
Corona-Notbremse außer Kraft: Was in der Stadt alles wieder geöffnet und erlaubt ist
Corona-Notbremse außer Kraft: Diese Regeln gelten jetzt für Koblenz
Mit dem Ende der Notbremse wird im Kreis Neuwied vieles wieder möglich. So kann der Einzelhandel endlich wieder seine Türen öffnen. Foto: dpa picture alliance/dpa
Koblenz. Die Corona-Notbremse ist für Koblenz vorerst außer Kraft. Welche Regeln jetzt gelten, dazu hat die Stadt einen Überblick zusammengestellt.
Mit dem Sinken der Inzidenzen in Koblenz gelten neue Regelungen für die Stadt.
Ausgangsbeschränkungen sind bei einer Inzidenz unter 100 nicht vorgesehen.
Kontaktbeschränkungen gelten auch weiterhin, aber wie folgt: Bei privaten Treffen in eigenen Räumlichkeiten sollen nur Personen eines Haustandes mit denen eines weiteren Hausstandes zusammenkommen, und zwar maximal fünf Personen.