Corona-Notbremse außer Kraft: Was in der Stadt alles wieder geöffnet und erlaubt ist: Corona-Notbremse außer Kraft: Diese Regeln gelten jetzt für Koblenz
Corona-Notbremse außer Kraft: Was in der Stadt alles wieder geöffnet und erlaubt ist
Corona-Notbremse außer Kraft: Diese Regeln gelten jetzt für Koblenz
Mit dem Ende der Notbremse wird im Kreis Neuwied vieles wieder möglich. So kann der Einzelhandel endlich wieder seine Türen öffnen. Foto: dpa picture alliance/dpa
Koblenz. Die Corona-Notbremse ist für Koblenz vorerst außer Kraft. Welche Regeln jetzt gelten, dazu hat die Stadt einen Überblick zusammengestellt.
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Mit dem Sinken der Inzidenzen in Koblenz gelten neue Regelungen für die Stadt.
Ausgangsbeschränkungen sind bei einer Inzidenz unter 100 nicht vorgesehen.
Kontaktbeschränkungen gelten auch weiterhin, aber wie folgt: Bei privaten Treffen in eigenen Räumlichkeiten sollen nur Personen eines Haustandes mit denen eines weiteren Hausstandes zusammenkommen, und zwar maximal fünf Personen.