In einer Pressemitteilung vom Dienstag schreibt die Kreisverwaltung, dass sich die Lehrkraft sowie diejenigen Schüler, die als Kontaktpersonen der Kategorie I infrage kommen, in häuslicher Quarantäne befinden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Als Vorsichtsmaßnahme wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der infizierten Lehrperson vorsorglich bei 40 Schülern eine Quarantäne angeordnet (wir berichteten). Nach erneuter Prüfung des Infektionsgeschehens konnte der Kreis der Schüler nun auf 21 eingegrenzt werden. Michael Schönberg vom Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die wichtigsten Fragen in Bezug auf die in Quarantäne stehenden Schüler.
1 Warum bewertet das Gesundheitsamt die Schüler trotz des bestehenden Hygienekonzepts als Kontaktpersonen der Kategorie I? „Es ist richtig, dass die Schüler laut bestehendem Hygienekonzept grundsätzlich der Kategorie II zuzuordnen wären“, sagt Schönberg. Das Gesundheitsamt habe die entsprechenden Schüler jedoch aus Sicherheitsaspekten zunächst der Kategorie I zugeordnet. Eine eindeutige Zuordnung sei unter anderem aufgrund des Klassenverbundes schwierig. „Durch die Zuordnung zu Kategorie I und die damit im Zusammenhang stehende häusliche Isolation räumen wir einen maximalen Schutz für die gesamte Schulgemeinschaft ein“, betont Schönberg. „Zunächst sind wir von 40 Schülern ausgegangen. Wir sind froh, dass wir den Kreis nach erneuter Prüfung auf 21 eingrenzen konnten.“
2 Werden die 21 Schüler nun getestet? „Eine Testung wird seitens des Gesundheitsamtes nicht angeordnet“, erläutert Schönberg. Testungen erfolgten auf freiwilliger Basis. „Sollten jedoch innerhalb der 14 Tage bei den Schülern Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Bei den durchgeführten Abstrichen handelt es sich lediglich um Momentaufnahmen. Die 14 Tage Inkubationszeit sind unabhängig vom Ergebnis einzuhalten“, sagt Schönberg.
3 Wie sollen sich die Eltern der betroffenen Kinder verhalten? „Wir sind uns bewusst, dass das Einhalten der kontaktreduzierenden Maßnahmen innerhalb einer Familie mit Eltern und Kindern nahezu unmöglich ist“, räumt Schönberg ein. Empfehlenswerte Maßnahmen seien zum Beispiel, Gemeinschaftsräume regelmäßig gut zu lüften. Wäsche sollte regelmäßig und gründlich gewaschen werden. Zudem sollte kein Besuch empfangen werden. „Die Eltern können ihrem Beruf nachgehen, solange bei dem Kind kein Virus nachgewiesen wurde“, sagt Schönberg. Erst dann würden Eltern zur Kontaktperson der Kategorie I.