Koblenz
Clemensstraße: Ausbau wird teurer als gehofft

Die Clemensstraße zwischen Casinostraße und Neustadt wird nicht nur saniert, sondern komplett umgestaltet. Dafür muss die Stadt allerdings tiefer in die Tasche greifen als gehofft: Der Bund fördert nur Kosten in einer bestimmten Höhe - was darüber hinaus geht, muss die Stadt zahlen. Foto: Sascha Ditscher

Sascha Ditscher

Koblenz. Wenn der Bund zusagt, 90 Prozent der Kosten von Städtebauprojekten in den Kommunen zu übernehmen, sollte man denken, dass die Stadt die restlichen 10 Prozent tragen muss. Dass diese simple Rechnung nicht aufgeht, sieht man jetzt beim Ausbau der Clemensstraße.

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Von unserer Redakteurin Stephanie Mersmann

Als Teil des Förderprogramms „Aktive Innenstadt“, bei dem es vor allem um den Ausbau der Straßen rund um den Zentralplatz geht, wird dieser mit 90 Prozent bezuschusst – allerdings mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Und da liegt der Haken.

Denn beim Ausbau der Clemensstraße wurde die Förderobergrenze erst auf 225, dann auf 250 Euro pro Quadratmeter festgelegt – und das reicht nicht. Die Stadt schätzt die Baukosten auf 290 Euro je Quadratmeter, und „auch unter Berücksichtigung einer kostengünstigeren Oberflächengestaltung ist es nicht möglich, die bisher festgelegte Förderobergrenze einzuhalten“, so die Verwaltung. Die Folge ist, dass die Stadt auf deutlich höheren Kosten sitzen bleibt als den angedachten 10 Prozent, nämlich auf 28 Prozent.

Die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die 2750 Quadratmeter große Fläche an der Clemensstraße wurde auf 383 050 Euro festgesetzt, auf die Stadt würde damit ein Anteil von 38 305 entfallen. Tatsächlich muss sie selbst aber nach eigener Berechnung stolze 237 490,63 Euro bezahlen – fast 200 000 Euro mehr. Die Gesamtkosten sollen der Stadt zufolge bei 842 709,46 Euro liegen, davon werden dann die Ausbaubeiträge von rund 260 000 Euro und die Fördermittel abgezogen. Endgültig feststehen die Beträge zurzeit noch nicht, betont die Stadt.

Offensichtlich ist aber schon jetzt, dass mit dem Bundesprogramm nur eine deutlich günstigere „Standardausführung“ des Straßenausbaus gefördert werden soll, als es die Stadt an dieser Stelle für sinnvoll erachtet. Denn der Straßenabschnitt zwischen Casinostraße und Neustadt, um den es geht, soll als Route zwischen Rheinufer und Innenstadt attraktiv gestaltet werden, mehrere Bäume sollen gepflanzt und die Oberflächen der Gehwege so gestaltet werden, dass sie zu dem bereits umgesetzten Ausbau in der Neustadt passen. Stellt sich die Frage: Was für eine Weiterentwicklung wäre es, die Straße möglichst billig auszubauen, wie würde der Städtebau gefördert?

Die Ziele des Projekts sind schon länger klar: Es soll einen gestalterischen Lückenschluss geben zwischen den neuen Bereichen rund um den Zentralplatz und der Neustadt, die am Theater entlangführt. Der Fußweg zum Rhein sollte aufgewertet, der Straßenraum neu aufgeteilt, Bäume gepflanzt werden. Außerdem sollte es Haltemöglichkeiten für Lieferfahrzeuge geben und Fahrradparkplätze.

Die Planung sieht nun so aus, dass die neue, bisher 9,20 Meter breite Fahrbahn nur noch 6,50 Meter breit wird. Die Gehwege rechts und links der Straße sollen niveaugleich ausgebaut werden, ohne Bordstein also. Der Gehweg auf der Seite des Theaters wird demnach auf 4,50 Meter verbreitert, hier werden auch neun Bäume gepflanzt, zudem sind Haltebuchten geplant. Der stärker frequentierte Gehweg auf der anderen Straßenseite soll 3,40 Meter breit werden.

Eine Mehrheit des Stadtrats stimmte bei der Sitzung am Donnerstag zu, dass diese Planung nun auf den Weg gebracht wird – doch es gab auch Enthaltungen und Gegenstimmen. „Wir sind gegen die Planung, weil es keine Lösung für den Fahrradverkehr gibt“, kritisierte Angela Keul-Göbel (BIZ) die Tatsache, dass es aus Platzgründen keinen Radweg geben soll. Auch Manfred Gniffke (FBG) betonte, dass die von bis zu 500 Linienbussen am Tag befahrene Straße für Radfahrer sehr gefährlich sei. Sei ein Radweg hier nicht möglich, sollte der Radverkehr verboten werden.

Immerhin soll auf Antrag der Grünen geprüft werden, ob die Straße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich werden kann, nachdem ihr Vorschlag, die Einrichtung eines „Shared Space“ (etwa: „gemeinsam genutzter Raum“) zu prüfen, abgelehnt worden war. Hier wären alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.

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