Recht Stadtverwaltungargumentiert bei Bürgerversammlung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Bürgerversammlung: Kein Anwohnerparken auf dem Oberwerth
Recht Stadtverwaltungargumentiert bei Bürgerversammlung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen
Bürgerversammlung: Kein Anwohnerparken auf dem Oberwerth
Die Verwaltung meint: Beim Parken kann von einer Überlastung des Oberwerths nicht die Rede sein. Allerdings gibt es sehr wohl Problembereiche. Dazu gehören zum Beispiel die Mozartstraße (Foto) und die Eichendorffstraße.
Reinhard Kallenbach
Koblenz. Die einen wollten sie, andere lehnten sie ab – und dann wurde der Ton rauer: Jetzt ist aber klar, dass es auf dem Oberwerth vorerst weder für Anwohner reservierte Parkflächen noch eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung geben wird. Im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Conlog-Arena betonte Baudezernent Bert Flöck, dass die Stadtverwaltung sehr strikte rechtliche Vorgaben hat. Alle müssen erst einmal abwarten, ob sich die Situation nach der Fertigstellung der Häuser im „Musikerviertel“ grundsätzlich ändern wird.
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Spätestens seit den Zählungen im Frühjahr und Sommer 2016 steht aus Sicht der Stadtverwaltung fest: Eine Parkraumbewirtschaftung auf dem Oberwerth ist weder erforderlich noch rechtlich zulässig. „Die Straßenverkehrsordnung ist grundsätzlich privilegienfeindlich“, sagte Bert Flöck direkt zu Beginn seines Vortrages.