- Bis 9 Uhr muss man den Gefahrenbereich verlassen haben.
- Wohnungs- und Haustüren und Fenster sollten verschlossen werden, ebenso wenn vorhanden Rollläden.
- Zeitschaltuhren sollten abgestellt werden, um unnötige Kontrollmaßnahmen einzelner Wohnungen zu verhindern.
Bombenentschärfung in Koblenz: Darauf soll man achten, wenn man rausmuss

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