Koblenz
Bettensteuer teilweise gekippt: Jetzt muss Koblenz nachbessern
Symbolfoto
picture alliance / dpa

Koblenz - Die Stadt Koblenz muss nachbessern: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Übernachtungssteuer zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, muss die Stadt ihre Steuersatzung überarbeiten. Sie darf die sogenannte Bettensteuer nämlich laut dem Leipziger Urteil nicht pauschal für alle Übernachtungen in den Koblenzer Hotels eintreiben, sondern nur für solche, die privat veranlasst sind. Für dienstliche Übernachtungen darf keine zusätzliche Steuer erhoben werden, heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Koblenz – Die Stadt Koblenz muss nachbessern: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Übernachtungssteuer zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, muss die Stadt ihre Steuersatzung überarbeiten. Sie darf die sogenannte Bettensteuer nämlich laut dem Leipziger Urteil nicht pauschal für alle Übernachtungen in den Koblenzer Hotels eintreiben, sondern nur für solche, die privat veranlasst sind.

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