Kriminelle verlangen vierstelligen Geldbetrag wegen angeblichen Zollverstoßes - Kein Einzelfall laut Deutscher Botschaft: Betrugsversuch nach Teppichkauf in Türkei: Kriminelle verlangen vierstelligen Geldbetrag
Kriminelle verlangen vierstelligen Geldbetrag wegen angeblichen Zollverstoßes - Kein Einzelfall laut Deutscher Botschaft
Betrugsversuch nach Teppichkauf in Türkei: Kriminelle verlangen vierstelligen Geldbetrag
Der Kauf eines Teppichs während eines Türkeiurlaubs im Jahr 2011 hat dieser Tage für einen Rückruf des angeblichen Verkäufers gesorgt, der den Betrag von 4000 Euro forderte. Allerdings handelt es sich dabei um einen Betrugsversuch. Foto: picture alliance/dpa picture alliance/dpa
Als Gerhard Neumann aus Koblenz im Oktober 2011 im Türkeiurlaub einen Teppich kauft, ahnt er nicht, dass er deshalb ein Jahrzehnt später, im Februar 2022, einen Anruf erhalten würde.
„Der Anruf kam am frühen Morgen und mit unterdrückter Nummer“, sagt er. Am anderen Ende der Leitung meldet sich damals ein Dr. Sami S., der sich als Direktor einer türkischen Teppichfirma ausgibt. Er hat schlechte Nachrichten: Bei einer Betriebsprüfung sei aufgefallen, dass der Teppich nicht korrekt verzollt wurde, und nun sei der deutsche Zoll an der Sache dran.