Auch in den Ferien gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Soeren Stache. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Auch in den Ferien gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung, nur für vier Wochen können Schließzeiten vereinbart werden. So plant der Kreis Mayen-Koblenz, die Schulträger dafür zu unterstützen.
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Bald beginnen die Sommerferien in Rheinland-Pfalz. Und danach wird es ernst: Mit dem neuen Schuljahr gilt dann auch der Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen – zumindest zunächst für die Ersten Klassen. Jahr um Jahr, Stufe für Stufe wird dieser dann erweitert, bis er im Schuljahr 2029/2030 dann für die gesamten Grundschulklassenstufen gilt.