1 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine oder mit einem Angehörigen des eigenen Hausstands oder einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden hierbei nicht gezählt.
Ausgangssperre und veränderte Öffnungsmöglichkeiten: Kreis MYK erlässt neue Coronaverfügung

Lesezeit 2 Minuten
