Inzidenz über 100: Maßnahmen gelten ab heute - Ausgangssperre und geänderte Öffnungszeiten
Ausgangssperre und veränderte Öffnungsmöglichkeiten: Kreis MYK erlässt neue Coronaverfügung
Sonnig und menschenleer präsentiert sich der Bendorfer Kirchplatz – mittlerweile ist das ein fast gewohntes Bild. Mit den neuen Corona-Eindämmungsregeln im Kreis Mayen-Koblenz wird sich das Antlitz des Bendorfer Zentrums vorerst auch kaum grundlegend verändern. Foto: Daniel Schauff
Daniel Schauff

Da der sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Mayen-Koblenz an drei Tagen in Folge über 100 lag, muss auch der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Grundlegender Bestandteil dieser sind erweiterte Schutzmaßnahmen, die unter anderem den Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie eine nächtliche Ausgangssperre und die erneute Schließung bestimmter Einrichtungen umfassen. Die Allgemeinverfügung gilt ab 1.April, 0 Uhr, bis voraussichtlich zum 11. April.

1 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine oder mit einem Angehörigen des eigenen Hausstands oder einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden hierbei nicht gezählt.

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