Vor dem höchsten rheinland-pfälzischen Verwaltungsgericht hat die Stadt Koblenz obsiegt. Foto: dpa David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild. dpa
Koblenz. Ernüchterung bei den streitbaren Anliegern im Neuendorfer Plankenweg: Sie müssen wie von der Stadt Koblenz bereits angewiesen die Beiträge für den Ausbau der Straße bezahlen. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz unterlagen drei Kläger in der Berufungsverhandlung. Das OVG kam zu einem anderen Schluss als das Verwaltungsgericht in erster Instanz. Der Tenor: Die Höhe der Straßenausbaubeiträge, im Schnitt 6000 bis 7000 Euro je Grundstückseigentümer, ist rechtens.
Kurt Seifert hat gemeinsam mit zwei Mitstreitern die Klage bis zuletzt geführt. Der Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) Neuendorf ist maßlos enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens: „Das Urteil ist verwaltungsfreundlich.“ Die IG, der mehr als 40 Bürger aus dem Plankenweg angehören, hatte argumentiert, dass die Aufteilung der Beiträge zwischen Stadt (45 Prozent) und Eigentümern (55 Prozent) nicht gerechtfertigt sei.