Bestechlichkeit: Ehemaliger Mitarbeiter der Ausländerbehörde muss sich zum zweiten Mal vor Landgericht verantworten
Aufenthaltsgenehmigung gegen Bargeld verschafft: Haftstrafe für Koblenzer Stadtbediensteten
Akten liegen auf dem Tisch eines Gerichtssaals.
dpa

Insgesamt vier Jahre Haft und einen Wertersatz von 15.500 Euro: So lautet das Urteil des Landgerichts Koblenz für einen ehemaligen Mitarbeiter in der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung. Dennoch dürfte der heute 43-Jährige bereits 2023 ein freier Mann sein. Denn es gibt eine lange Vorgeschichte und ein erstes Urteil des Landgerichts vom September 2019.

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Gut drei Stunden dauerte die Verhandlung am Dienstagvormittag unter dem Vorsitz von Richter Andreas Bendel. Die beiden behandelten Fälle waren damit abgeschlossen. Sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Sabine Blaschyk-Rausch, als auch Verteidiger Christopher Hilgert kündigten an, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen.

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