Zwei Männer brechen damals, am 29. Juli 2021, gegen 21 Uhr in ein stattliches Wohnhaus direkt an der B 9 ein. Darin überraschen sie den 86-jährigen Mann und seine 81-jährige Ehefrau. Sie kann sich gerade noch ins Badezimmer retten und ihren Sohn anrufen, der die Polizei alarmiert. In der Zwischenzeit wird ihr Mann, ein pensionierter Richter, von den beiden jungen Einbrechern schwer verletzt. So schwer, dass er zwei Tage später im Krankenhaus stirbt.
Polizei und Rettungskräfte sind schnell am Tatort an der stark befahrenen Rhenser Straße, ein Hubschrauber kreist über dem Anwesen und dem angrenzenden Wald auf der Suche nach den beiden Tätern. Doch die können unerkannt flüchten. Wie – ob zu Fuß oder mit einem Auto –, in welche Richtung und wohin, ist bis heute zumindest öffentlich nicht geklärt. Wenige Tage nach dem brutalen Überfall veröffentlichen die Ermittler eine Täterbeschreibung und ein Fahndungsplakat. Die Plakate hängen lange Zeit vor allem in Koblenz, Rhens und Umgebung. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz setzt zudem eine Belohnung von 5000 Euro aus für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Täterermittlung führen.
Die Suche nach dem jungen Mann mit dem schmalen Gesicht läuft weiter
Drei Jahre nach der Tat sind Fahndungsplakat und Belohnung weiterhin gültig, wie ein Sprecher des Koblenzer Polizeipräsidiums auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. Die Suche konzentriert sich also noch immer auf einen jungen Mann mit einem extrem schmalen Gesicht und einer Undercut-Frisur. Bis heute sind rund 150 Hinweise eingegangen, überwiegend telefonisch oder per E-Mail, meist beziehen sie sich auf den abgebildeten Tatverdächtigen. Und ja, auch in diesem Jahr haben die Polizei noch Tipps erreicht, teilt der Sprecher weiter mit. Im Oktober 2021, drei Monate nach dem Überfall, waren es 125 Hinweise, vor einem Jahr 140.
Ob die Fahnder aus den Hinweisen irgendwelche brauchbaren Erkenntnisse ziehen konnten, dazu macht der Polizeisprecher aus „ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben“. Dieselbe Antwort gibt es auf die Frage, warum es zum zweiten Täter kein Phantombild gibt. Eine eigene Ermittlungsgruppe wurde kurz nach der Tat eingerichtet, aber einige Zeit später wieder aufgelöst. Die Tat werde nach wie vor als Raub mit Todesfolge eingestuft. Und nein, derzeit gebe es keine Überlegungen, den Fall in der prominenten wie renommierten ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ... Ungelöst“ vorzustellen.
Die Menschen im Stadtteil müssen mit der Ungewissheit leben
Genau diese Frage hatte sich auch Gregor von der Heyden gestellt, der schon seit Juni 2014 Ortsvorsteher von Stolzenfels ist. Er sagt weiter: „Es ist sehr unbefriedigend. Man weiß sehr wenig über den Fall.“ Kontakt zur Polizei in der Sache hatte er schon länger nicht mehr, und er will auch nicht spekulieren: „Das ergibt keinen Sinn, man hat zu wenig Greifbares.“ Im Stadtteil begleitet die schreckliche Tat die Menschen drei Jahre später „nicht täglich“, wie von der Heyden sagt: „Man denkt ab und an an den Herrn und seine Familie.“ Und „natürlich“ erzeuge das ein „beklemmendes Gefühl, wenn direkt in der Nachbarschaft jemand umgebracht wird. Das wird sich auch nicht ändern.“
Die Täterbeschreibung
Von einem der beiden Täter gibt es ein Phantombild, das laut Polizei drei Jahre nach der Tat noch immer aktuell ist. Nach der Personenbeschreibung soll der Gesuchte ein Mann Mitte 20 sein. Er ist circa 1,70 Meter groß und hat eine schlanke Statur, ein schmales Gesicht und zum Zeitpunkt des Überfalls lockige dunkle Haare sowie eine Undercut-Frisur. Außerdem trug er laut Zeugenaussagen eine Herrenumhängetasche mit breitem Gurt mit sich.
Zum zweiten Täter liegen keine konkreten Hinweise vor. Diese Person soll jedoch größer als die zuvor beschriebene sein. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz vor zwei Jahren eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass diese Belohnung ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt ist, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. red
Hinweise nimmt die Kriminaldirektion Koblenz entgegen unter Tel. 0261/1031.