In Koblenz werden die Gebühren ab März deutlich erhöht - Bis dahin können Ausweise aber noch zum alten Preis verlängert werden
Anwohnerparken in Koblenz ab März teurer: Gibt es einen Ansturm auf Ausweise zu alten Preisen?
Wer bis zum 29. Februar seinen Anwohnerparkausweis verlängert oder beantragt, zahlt für das erste Jahr noch eine Gebühr von 30,70 Euro. Ab März wird das Anwohnerparken dann deutlich teurer.
Matthias Kolk

Bis Ende Februar können Koblenzer Parkausweise, die bis zum 29. Februar ablaufen, zu günstigeren Konditionen um ein Jahr verlängern. Doch wie viele Anwohner nutzen diese Chance jetzt noch? Die Stadtverwaltung Koblenz gibt Antworten auf diese Fragen – und erklärt sich noch einmal gegenüber der Kritik, die neue Gebührenberechnung sei unsozial und unpassend.

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Wer bis zum 29. Februar seinen Anwohnerparkausweis verlängert oder beantragt, zahlt für das erste Jahr noch eine Gebühr von 30,70 Euro. Ab März wird das Anwohnerparken dann deutlich teurer.
Matthias Kolk

Insgesamt gibt es in Koblenz rund 6000 Anwohnerparkausweise, vor allem in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen. Statt 30,70 Euro pro Jahr beträgt die Mindestgebühr für einen solchen ab März 100 Euro. Entscheidend für die genaue Höhe sind künftig die Maße des Autos. Die Formel: Fahrzeuglänge mal Fahrzeugbreite mal 45 Cent mal 52 Wochen. Ein Skoda Superb Kombi kostet nach dieser Rechnung jährlich 212,11 Euro. Für einen Renault Twizy wären eigentlich 72,22 Euro fällig, in diesem Fall greift die Mindestgebühr von 100 Euro.

Den Parkausweis jetzt noch zu den günstigen Konditionen zu verlängern, scheint vor diesem Ausblick attraktiv. Von der Stadt ist auf Nachfrage aber zu hören: Einen Ansturm gibt es seit Bekanntwerden der beschlossenen Erhöhungen (noch) nicht. Genaue Zahlen konnte die Stadt nicht nennen.

Eigentlich können Anwohner ihre Parkausweise auch um zwei Jahre verlängern. Dass aktuell nur noch eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist, liegt laut Stadt an der Übergangsregelung in der Bewohnerparkgebührenordnung. Und: Die Regelung gilt nur für die Verlängerung von Ausweisen, die noch im Februar ablaufen oder die bis Ende Februar erstmals beantragt werden. Ausweise, die erst im März oder später ablaufen, unterliegen der neuen Regelung und damit auch den neuen Gebühren.

Kritik aus Kommunalpolitik

In der Koblenzer Kommunalpolitik wurde viel über die Parkgebühren diskutiert. Und das, obwohl für deren Anhebung gar kein Beschluss des Stadtrats nötig war. Die Entscheidung fällte der Stadtvorstand. Hätte der Rat entschieden, wäre das Ergebnis vermutlich auch eine Erhöhung, aber eine deutlich niedrigere gewesen. Fast alle Fraktionen sprachen sich im Dezember gegen die neue Gebührenordnung aus. Einzig die Grünen nahmen den Entschluss zustimmend zur Kenntnis.

Kritikpunkte waren unter anderem: Die Gebührenerhöhung falle viel zu hoch aus, die neue Berechnungsformel schaffe einen zu hohen bürokratischen Aufwand und könne unsozial ausfallen: etwa weil vor allem Familien ein größeres Auto bräuchten und damit mehr zahlen müssten.

Auf Nachfrage unserer Zeitung bezog die Stadtverwaltung nun erneut zu der Kritik Stellung. Die Regeln in Koblenz orientieren sich demnach an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte im Juni 2023 die Parkgebührensatzung in Freiburg für unwirksam erklärt. Unter anderem stufte das Gericht Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Die Konsequenz des Urteils: „Soziale Aspekte dürfen keine Rolle spielen“, betont die Stadt Koblenz.

Gerichtsurteil setzt Maßstäbe

In Freiburg wurden Autos zudem je nach Länge in Gebührenklassen einsortiert. Ein Längenunterschied von 50 Zentimetern konnte dadurch eine doppelt so hohe Gebühr bedeuten. Aus Sicht des Gerichts verstieß das gegen den Gleichheitsgrundsatz. In Koblenz orientiere man sich bei der neuen Berechnungsformel deshalb an der tatsächlichen Fahrzeuggröße, erklärt die Verwaltung.

Ein Kritikpunkt aus dem Rat war auch, dass die Größe eines Autos gar nicht so entscheidend sei. „Parkplatz ist Parkplatz, egal ob man einen Twizy fährt oder ein großes Auto“, hatte etwa Ratsmitglied Stephan Wefelscheid (Freie Wähler) gesagt. Aus Sicht der Stadt ist das in Koblenz allerdings ein schwaches Argument. Denn: „Die Mehrzahl der Parkstände ist in den bewirtschafteten Gebieten nicht markiert.“ Beim Parken, etwa am Straßenrand, sei die Größe des Autos daher tatsächlich relevant, so die Stadt.

Mehreinnahmen von rund 750.000 Euro

Koblenz ist im Übrigen nicht die einzige Stadt in Rheinland-Pfalz, die ihre Parkgebühren deutlich erhöht. Kommunen können mittlerweile die Höhe der Gebühren selbst festlegen; vorher war sie viele Jahre gedeckelt. Für klamme Kommunen ist das eine gern gesehene neue Einnahmequelle. Trier verlangt 200 Euro pro Jahr, Kaiserslautern zwischen 150 und 250 Euro, in Mayen haben sie sich auf 195 Euro geeinigt. In Koblenz rechnet man mit Mehreinnahmen von rund 750.000 Euro.

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