Es war ein langer, spannender Prozess, der seit dem September vor dem Landgericht Koblenz lief. Ein 24-Jähriger war angeklagt, am 19. Dezember 2021 in der Koblenzer Altstadt am Münzplatz einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, woraufhin das Opfer zu Boden ging. Daraufhin soll er mit seinem 23-jährigen Mitangeklagten den Mann weiter geschlagen und getreten sowie eingreifende Personen geschlagen und zu Boden gestoßen haben.
Das Opfer erlitt bleibende Schäden durch multiple Brüche im Gesichtsbereich und eine Hirnblutung, schwebte zeitweilig in Lebensgefahr. Bis heute ist seine Sehfähigkeit eingeschränkt, wodurch der Mann seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Heftige Tritte und Schläge
Nach diversen Verhandlungstagen stellten sich die Geschehnisse anders dar als zunächst angenommen. Es gelang der Strafkammer des Landgerichts um den Vorsitzenden Richter Gerald Prinz, die verworrenen Vorfälle in der Tatnacht plausibel aufzuklären. Demnach feierte der 23-Jährige seinen Geburtstag in einem Keller im Altengraben. Auch der 24-Jährige war Gast. Einige Feiernde bewegten sich im Lauf des Abends durch andere Kneipen der Altstadt. Der 24-Jährige wollte sich abholen lassen und fragte am Münzplatz eine Gruppe Passanten nach dem Weg.
Der Gefragte jedoch reagierte wenig kooperativ, sondern eher mit Beschimpfungen, woraufhin ein Gerangel entstand. Der 24-Jährige landete unsanft in einem Bauzaun und rief wohl den 23-Jährigen zur Hilfe. Dieser stürmte hinzu, stieß eine Frau heftig zur Seite und schlug auf einen Mann in der Gruppe ein, der gar nichts mit der Auseinandersetzung zu tun hatte, sondern der eher schlichten wollte. Dieser ging zu Boden und erlitt die schweren Verletzungen.
„Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Kollegen auf eine Weihnachtsfeier und wachen danach im Krankenhaus auf“, beschrieb die Anwältin im Prozess die Situation des Opfers. Es kam zu weiteren Schlägen, vielleicht auch Tritten der beiden Angeklagten in der Gruppe.
Der gerichtsmedizinische Gutachter Peter Neis erläuterte vor Gericht, dass wahrscheinlich „nur“ ein kräftiger Schlag für die Verletzungen des Geschädigten ursächlich war. Und dieser wurde eben nicht vom 24-Jährigen, sondern von dessen Gastgeber verübt.
Angeklagter ist vorbestraft
Dieser 23-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Noch dazu wurde ihm im Prozess eine weitere Schlägerei in der Altstadt vorgeworfen. Im September 2021 soll er in der Gemüsegasse vor der Gaststätte Handelshof einen weiteren Mann krankenhausreif geschlagen haben. Diese Tat hat er weitgehend eingeräumt und betont, dass es ihm leid tue. In beiden Fällen hatte er vorher Kokain, Marihuana und reichlich Alkohol konsumiert.
Nach einer langen und komplizierten Beweisaufnahme mit vielen Zeugen kam die Strafkammer zu ihrem Urteil. Der 23-Jährige erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung sowie der tateinheitlichen Körperverletzung in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Darüber hinaus ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Dazu kommen für ihn in beiden Fällen erhebliche Zahlungen an Schmerzensgeld und die Auflage, im Fall der bleibenden Schäden des zweiten Opfers sämtliche künftigen Schäden zu ersetzen, die nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherungen übergehen. Das dürften erhebliche Summen sein.
Der 24-Jährige wurde wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.