Am Abend kühlen sich häufiger junge Leute ab, indem sie von den Koblenzer Schlossstufen aus in den Rhein gehen, sie wandern hin und her, haben Spaß. Verboten ist es nicht, aber ist es auch ungefährlich?
Oliver Jutz, stellvertretender Leiter der Polizei-Pressestelle, stellt auf Nachfrage unserer Zeitung klar: Explizit verboten, im Rhein zu baden, ist es nur an bestimmten Stellen, beispielsweise 100 Meter oberhalb bis 50 Meter unterhalb von Hafeneinfahrten, Schiffsanlegestellen, Wehr-, Schleusen- und Fähranlagen. „Dies wird in der Regel durch Schilder deutlich gemacht.“

Was man beim Schwimmen gehen beachten sollte
Hitze und Sonne locken die Menschen in Rheinland-Pfalz zur Abkühlung ans Wasser. Doch dabei kommt es immer wieder zu Unfällen und Todesfällen. Was es beim Baden zu beachten gilt.
Aber der Rhein ist auch sonst nicht ohne: „Besondere Gefährlichkeit, insbesondere im Rhein, entsteht durch die unberechenbaren Strömungsverhältnisse sowie Wirbel und Strudel im Wasser“, so Jutz weiter. „Selbst geübte Schwimmer/innen kommen oft nicht gegen die starke Strömung an, vor allem im Bereich von Brücken.“ Zudem gebe es weitere Gefahren, beispielsweise Verletzungen bei Sprüngen ins Wasser, Kollision mit Treibgut und Muskelkrämpfe und Schockreaktionen bei unterschiedlichen Wassertemperaturen.