In Koblenz haben im vergangenen Jahr 479 Menschen Angebote der Wohnungslosenhilfe in Anspruch genommen (136 Frauen und 343 Männer). 69 von ihnen haben dauerhaft auf der Straße gelebt. Das steht im Wohnungslosenmonitoring der Stadt Koblenz. Die CDU-Fraktion im Stadtrat hat zu dem Thema eine Anfrage gestellt.
Aus der Antwort der Stadt geht hervor, dass Obdachlose in Koblenz nicht zentral registriert werden. Da viele wohnungslose Menschen über keine Meldeanschrift verfügen und sich teils nur vorübergehend in Koblenz aufhalten, sei eine nachhaltige Erfassung nicht möglich.
Wohnungslose haben Anspruch auf ganztägige Unterbringung
Die CDU wollte weiter wissen, ob die Stadt allen Wohnungslosen ständige Aufenthaltsorte und Unterkünfte (Notunterkünfte) anbietet. Laut Verwaltung haben wohnungslose Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Unterbringung. Die Stadt Koblenz hält dafür verschiedene Notunterkünfte vor. Daneben betreibt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein städtisches Übernachtungsheim. Zudem würden Mitarbeiter des Ordnungsamts und der Polizei bei niedrigen Temperaturen besonders auf Obdachlose achten. Wenn Wohnungslose untergebracht werden sollen, können Bürger auch das Ordnungsamt verständigen.
Ferner gibt es in Koblenz weitere Hilfsangebote: So verfügt die Fachberatungsstelle der Caritas für Menschen ohne Wohnung neben den Räumen zur Sozialberatung über ein Wohnungslosencafé, eine ärztliche Kontaktstelle, eine Kleiderkammer sowie einen ausgebauten Sanitärbereich. Dazu gibt es montags bis freitags Straßensozialarbeit am Bahnhof.

Streetworker suchen Obdachlose in Koblenz auf: Mehr als ein warmer Eintopf und ein Schlafsack
Koblenz. Minusgrade und Schneechaos. Da ist sicher jeder froh, wenn er sich im beheizten Zuhause aufs Sofa kuscheln kann, ohne weiter über die Kälte nachdenken zu müssen.
Am Bahnhof bietet zudem die Bahnhofsmission der Caritas wohnungslosen Menschen Beratung und Aufenthalt. In der Rizzastraße 14 betreibt die Caritas den Kontaktladen, den süchtige wohnungslose Menschen aufsuchen können, und die Fachberatungsstelle Wohnraumsicherung. Dort gibt es auch einen Computerarbeitsplatz, einen Sanitärbereich mit Dusche, eine Waschmaschine und einen Trockner.
Auch im Wohnungslosenrestaurant Mampf des Vereins Die Schachtel in der Gartenstraße 12 in Lützel gibt es eine Aufenthaltsmöglichkeit, dazu ein kostenloses Frühstück, ein günstiges Mittagessen, Getränke sowie Sozialberatung im dortigen Beratungsbüro. Zudem nimmt der Verein Kontakt zu Wohnungslosen in Form von Streetwork auf. Von Ende November bis Ende März fährt der Kältebus mit warmen Getränken, einem Eintopfgericht, Decken, Schlafsäcken und Bekleidung durch Koblenz und versorgt obdachlose Menschen.

Attacke auf Obdachlosen zwei Wochen vor seinem Tod?
Der Obdachlose, der kurz vor Silvester tot am Löhr-Center gefunden wurde, soll zwei Wochen zuvor in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein. Was passiert war, darüber berichten ein Ehrenamtler und die Polizei Unterschiedliches.
Die CDU fragte die Verwaltung auch danach, wie die Stadt die Sicherheit von Wohnungslosen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt garantiert. Auch weil unsere Zeitung darüber berichtet hat, dass Wohnungslose nach Übergriffen in der Stadt bereits gestorben sind. Laut Stadt handelt es sich bei diesen Übergriffen in aller Regel um Delikte, bei denen ein Straftatbestand erfüllt und deshalb die Polizei zuständig ist. Unabhängig davon stünden Wohnungslosen die genannten Angebote zur Verfügung.
Und dann gibt es noch das Problem mit dem Abfall
Zur Frage, wer für die Sauberkeit der Aufenthaltsflächen von Wohnungslosen zuständig ist, auf denen es laut CDU „immer wieder zu erheblichen Verschmutzungen durch Rest-, Wertstoffabfälle und Fäkalien kommt“, teilt die Stadt mit: „Nach der Gefahrenabwehrverordnung ist es verboten, öffentliche Anlagen mehr als verkehrsüblich und nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen; eine eingetretene Verunreinigung hat der Verursacher unverzüglich zu beseitigen.“
Laut Verwaltung würde der kommunale Vollzugsdienst die Verursacher auffordern, Verunreinigungen zu entfernen. Sofern kein Verursacher ausfindig gemacht werden könne, würden „zurückgelassene Habseligkeiten in Verwahrung genommen und nach einer angemessenen Frist entsorgt. Bei Verunreinigungen wird der kommunale Servicebetrieb mit der Entsorgung und Reinigung der Örtlichkeit beauftragt.“