Gastronomen, Friseure und viele andere müssen am Eingang die 3-G-Regel kontrollieren
3-G-Regel bei Gastronomen, Friseuren und vielen anderen: Das bedeuten die verschärften Corona-Regeln
Für den Besuch der Außengastronomie benötigt man in Koblenz auch weiterhin keinen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test. In der Innengastronomie wird ein solcher allerdings ab Montag verlangt. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher

Koblenz/Region. Gefühlt hatte jeder wohl gehofft, dass die Corona-Zahlen zumindest im Sommer noch niedrig bleiben. Doch die Realität zeigt: Das Virus ist erneut auf dem Vormarsch. Auch in Koblenz und im Landkreis wurden zuletzt an drei Tagen in Folge die Sieben-Tage-Inzidenzen von 35 (weit) überschritten, sodass seit Freitag wieder eine ausgeweitete Maskenpflicht gilt (wir berichteten).

Ab Montag, 23. August, greift zusätzlich die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die strengere Vorgaben für Kommunen mit einer andauernden Inzidenz von über 35 macht. Die Regelungen in Kürze: Seit Freitag sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch mit einer Besucher- oder Teilnehmerzahl von bis zu 350 Personen sowie Veranstaltungen im Freien mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 500 Personen möglich.

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