Neue Auflagen machen Bau einer neuen Kindertagesstätte unaufschiebbar
Zu wenig Patz für alle Kinder: Gute-Kita-Gesetz bringt Stadt Polch in Zugzwang
In Kürze soll der dritte Abschnitt der Generalsanierung der Kita St. Georg beginnen. Die Stadt wird sich mit rund 390.000 Euro an den Kosten beteiligen. Foto: Heinz Israel
Israel

Polch. Zum 1. Juli 2021 tritt das neue Kindertagesstättengesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft. Zentraler Bestandteil des „Gute-Kita-Gesetzes“ ist der Rechtsanspruch auf eine durchgehende mindestens siebenstündige Betreuung mit einem warmen Mittagessen für alle Kinder. Eine neue Rechtslage, die bereits jetzt für Bauchschmerzen im Polcher Stadthaus sorgt. Nach einer Begehung aller Einrichtungen durch das Landesjugendamt und das Kreisjugendamt ist nämlich klar: Nicht alle bisherigen Betreuungsplätze erfüllen die Voraussetzungen.

Während die Kita St. Georg und die Kita Schwalbennest mit ihrer räumlichen Ausstattung sowie den Möglichkeiten für Essen, Ruhen und Schlafen in der Lage sind, den neuen Rechtsanspruch für alle eingerichteten Kitaplätze zu erfüllen, zeichnet sich in der Kita Backhaus ein anderes Bild.

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