Lange und intensiv hat der Mayener Stadtrat beraten, wie er mit den Ausbaubeiträgen für die vier Straßen „Im Preul“, „Im Hombrich“, der Bäckerstraße und der Neustraße umgehen soll. Der Hintergrund: Das Verwaltungsgericht hatte die vom Stadtrat vor sechs Jahren beschlossenen Anteil des Ausbaubeitrags von Gemeinde und Grundstückseigentümern verworfen. Insofern musste der Rat jetzt einen Beschluss verfassen, der konform mit dem Urteil geht.
Von dem einst eingeschlagenen Weg des Verhältnisses von 49 Prozent (Stadt) zu 51 Prozent (Eigentümer) war der Rat jetzt meilenweit entfernt. Die Stadtverwaltung hatte mit Rückendeckung ihres juristischen Beraters Rechtsanwalt Carsten Schwenk für Neustraße und Bäckerstraße jeweils 30 zu 70 und für die beiden anderen Straßen 35 zu 65 Prozent aufgerufen. Christoph Rosenbaum, der CDU-Fraktionsvorsitzende, fragte, ob man nicht einen keineswegs ungewöhnlichen Spielraum von fünf Prozent plus für den städtischen Anteil einsetzen dürfe. Rechtsanwalt Schwenk warnte vor einem Automatismus. Denn zwar sage die Rechtsprechung, dass der Beurteilungsspielraum aufseiten des Stadtrates liege – man spreche von „überragender Ortskenntnis“ -, aber ein Plus von 5 Prozent dennoch schlüssig begründet sein müsse. „Uns steht dies nicht als Füllhorn zu“, betonte Schwenk, der gleichzeitig einräumte, dass die Gerichte nicht haarklein beurteilen könnten, ob die 5 Prozent unrechtmäßig seien. Es hänge dennoch das Damoklesschwert mitsamt Zinsen zur Rückforderung über dem Ganzen, wenn man es unangemessen anhebe. Die abgerechneten Beitragsbescheide bleiben im Übrigen unberührt.

Oberbürgermeister Dirk Meid (SPD) appellierte an den Rat, die Interessen der Stadt zu berücksichtigen und eine etwaige Erhöhung sachkundig zu begründen. SPD-Fraktionschef Helmut Sondermann erinnerte daran, dass in den jetzt verworfenen Prozentsätzen die 5 Prozent „bereits eingepreist“ waren. Er habe „ein komisches Gefühl“, wenn man jetzt weitere 5 Prozent herauskitzeln wolle.
Sein Pendant von der FDP, Ekkehard Raab, mahnte, stärker auf die städtischen Finanzen zu achten. Im Übrigen beziehe sich die Neufestlegung der Prozentsätze nur auf diejenigen Eigentümer, die geklagt hätten. Die anderen – die Rede ist von 40, deren Verfahren noch anhängig ist – hätten die Möglichkeit, ihre Einsprüche zurückzuziehen. Denn alle würden sich schlechter stellen. „Es bleibt nur noch ein relativ kleiner Anteil von Betroffenen.“ Raab warb für die Verwaltungsvorlage. Ähnlich sah dies Grünen-Fraktionssprecher Michael Sexauer.
„Es bleibt wohl nur ein relativ kleiner Anteil von Betroffenen übrig.“
FDP-Fraktionsvorsitzender Ekkehard Raab
CDU-Fraktionsvize Martin Reis bezweifelte, dass Bäckerstraße und Neustraße gleich zu gewichten seien. Über die Neustraße fließe viel mehr Verkehr ab. Rechtsanwalt Schwenk stellte klar, dass die Regelung nicht das Resultat einer Zählung, sondern eines Verkehrsgutachtens der Stadt sei. Im Übrigen sei auch ausschlaggebend gewesen, dass beide Straßen eine bestimmte Zahl von Parkplätzen hätten, also für den Anliegerverkehr stärker zur Verfügung stehen.
Eine knifflige Frage bezieht sich auch auf die Förderung des Straßenausbaus. Die richtet sich nach der Höhe des städtischen Anteils. Da dieser jetzt sinken muss, fällt auch die Förderung geringer aus. „Wir müssen das jetzt nachträglich korrigieren“, bestätigte Stadtchef Meid die Vermutung von Christoph Rosenbaum. Man werde dies dem Fördermittelgeber mitteilen. Meid rechnet mit einer Rückzahlung im Bereich von 50.000 bis 60.000 Euro. Dafür müssten jetzt die Anwohner mehr, die Stadt weniger zahlen. „Das ist für uns ein Nullsummenspiel.“ Schließlich setzte sich im Rat die Sicht der Verwaltung mehrheitlich durch – allerdings mit durchaus kuriosem Ausgang. Für die Vorlage stimmten SPD, Grüne, FDP und einige CDUler (19 Jastimmen). Die übrigen Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme beziehungsweise rückten vom Ratstisch ab.