Vor fast sieben Jahren hatte der Lonniger Gemeinderat den Beschluss gefasst, das Sonderbaugebiet „Wohnen mit Pferden“ um 14,6 Hektar südwestlich der Ortslage zu erweitern und über eine gesonderte Erschließung an die L 112 (Lonnig–Rüber) anzubinden. Ein entsprechender Bebauungsplanentwurf wurde auf den Weg gebracht und einem städtebaulichen Konzept zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde 2014 eine vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Aber nach einer „Intervention“ durch den Wasserversorgungszweckverband Maifeld-Eifel wurde das Bebauungsplanverfahren nicht weiterbetrieben.
Da sich zwischenzeitlich das städtebauliche Konzept des Investors grundsätzlich geändert habe, sei der 2013 gefasste Aufstellungsbeschluss aufzuheben und gegebenenfalls neu zu fassen, hieß es in der aktuellen Beschlussvorlage. Der Rat beschloss einstimmig, den am 26. September 2013 gefassten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen Bebauungsplan „Wohnen mit Pferden – Erweiterung“ aufzustellen. Als Vorrausetzung für die Durchführung weiterer Schritte im Bebauungsplanverfahren verlangt der Rat vom Investor den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, in dem dieser seine Solvenz nachweist und die Herstellung der Erschließungsanlagen sicherstellt.
In derselben Sitzung hat der Rat einstimmig der fünften Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen mit Pferden“ zugestimmt. Die Änderungen betrafen im Wesentlichen verschiedene maximale Höchstgrenzen zur Nutzung und Bebauung sowie die Nutzung eines Objekts für eine gewerbliche Nutzung. So ist in der Kernzone A1 ein Onlinehandel als Hauptnutzung zulässig, sofern die Nutzfläche 1100 Quadratmeter nicht überschreitet und der zu erwartende Ziel- und Quellverkehr nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete führt. In Pflanzlisten werden zudem die potenziell giftigen Pflanzen und Bäume aufgeführt, die Pferden gefährlich werden können und deshalb nicht gepflanzt werden sollten.
Der dritte erörterte Bebauungsplan betraf die erste Änderung zum Bebauungsplan „Pferdebezogene Nutzungen“. Darin wurde unter anderem die Zulässigkeit von Wohnungen für Helfer aufgenommen und die Mindestgröße der Grundstücke auf 6000 Quadratmeter festgelegt.
Bei der Sitzung trugen fast alle Mandatsträger und Besucher Schutzmasken und saßen weit auseinander. Beim Betreten der Halle stand ihnen ausreichend Desinfektionsmaterial zur Verfügung.