Von der aktuellen Haushaltssperre im Kreis Mayen-Koblenz sind freiwillige Leistungen betroffen – die Pflichtleistungen des Kreises betrifft diese nicht. Thomas Brost
Durch die Haushaltssperre im Kreis Mayen-Koblenz muss bei Ausgaben für freiwillige Leistungen im Einzelfall entschieden werden. Wer entscheidet darüber, und gibt es Regeln dafür? Unsere Zeitung hat nachgefragt.
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Höchste Sparsamkeit ist derzeit im Kreis Mayen-Koblenz (MYK) angesagt: Ende Juni hatte Landrat Marko Boos (SPD) eine Haushaltssperre in der Sitzung des Kreistages verkündet. Die Haushaltssperre bewirkt, dass die Kosten für freiwillige Leistungen nun vom Landrat bewilligt oder abgelehnt werden.