Wer an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden will, muss ein neues Formular verwenden
Kreis MYK
Wer an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden will, muss ein neues Formular verwenden
dpa
Kreis MYK - Wer ab Februar an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden und die erforderliche Einzugsermächtigung für die fällige Steuer erteilen will, muss ein neues Formular verwenden.
Wer ab Februar an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden und die erforderliche Einzugsermächtigung für die fällige Steuer erteilen will, muss ein neues Formular verwenden. Dieses beinhaltet die IBAN- und BIC-Nummer und muss mit Originalunterschrift des Kontoinhabers und des Kfz-Halters versehen sein.