Der Paragraf 13 b des Baugesetzbuches hat vielen Ortsgemeinden in der Vordereifel in den zurückliegenden drei Jahren geholfen, im beschleunigten Verfahren neue Baugebiete zu planen und mit der rechtlichen Umsetzung zu beginnen. Neun Ortsgemeinden haben von dem Verfahren Gebrauch gemacht und Aufstellungsbeschlüsse über insgesamt 248 neue Bauplätze in zwölf Baugebieten herbeigeführt. Der Verbandsgemeinderat wurde jetzt über den jüngsten Sachstand der einzelnen Projekte informiert – und kann mit dem Gehörten durchaus zufrieden sein: Bis auf das Baugebiet „In den sechs Morgen“ in St. Johann, dessen Realisierung momentan noch infrage steht, befinden sich alle Ortsgemeinden auf einem guten Weg, in Teilen haben bereits Offenlagen und Behördenbeteiligen stattgefunden.
Aktualisiert am 29. Juni 2021 11:41 Uhr
Weil die Nachfrage nach Wohneigentum in der Region trotz allem weiterhin ungebrochen ist, trifft es sich gut, dass der Bundestag im Mai mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen und die Fristen für neue Verfahren nach dem oben genannten Paragrafen 13 b BauGB noch einmal bis zum 31.