Vorteile für Mitarbeiter, Familien und ehrenamtlicheBürgermeister erwartet
Vorteile für Eltern und Mitarbeiter erwartet: Ochtendung gibt Kitas an Verbandsgemeinde ab
Die Kita „Krümmelkiste“ ist eine von drei Ochtendunger Einrichtungen, die künftig von der VG Maifeld gemanagt werden sollen.
Heinz Israel

Ochtendung. Bei der Betreuung von Vorschulkindern ist die Ortsgemeinde Ochtendung ordentlich aufgestellt: Neben der Kita St. Martin in Trägerschaft der katholischen Kita gGmbH verfügt das einwohnerstärkste Maifelddorf mit der „Krümmelkiste“, dem „Bienenhaus“ und dem Kinderhaus „Regenbogen“ über drei eigene Kitaeinrichtungen. Zumindest derzeit noch: Zum Januar 2024 sollen die drei letztgenanten in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Maifeld wechseln.

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Ein entsprechender Beschluss wurde jetzt einstimmig vom Haupt- und Finanzausschuss gefasst. In der Sitzung war auch Frauke Wolters, zuständige Teilgebietsleiterin Kindertagesstätten bei der Verbandsgemeinde, anwesend und erläuterte den Ausschussmitgliedern nochmals die Vorteile eines solchen Übergangs. Nach ihrem Dafürhalten sei die Maßnahme schon deshalb sinnvoll, da sie helfe den Fachkräftemangel zu bekämpfen: „Es ist so, dass wir derzeit an vielen Orten Öffnungszeiten reduzieren müssen, da es nicht immer einfach ist, kompetentes Personal zu finden.“

Gerade für Springer sei die Situation, bei der jede Kita auf dem Maifeld einen anderen Ortsgemeinde als Träger habe schwierig. Mehrfachverträge, ein ständiges An- und Abmelden bei den Krankenkassen sei der traurige Regelfall. „Durch das Fehlen einer durchgehenden Beschäftigung, wird dann auch kein Anrecht auf Urlaubsgeld oder Urlaub an sich erworben, weshalb es zunehmend schwieriger wird, Personal zu finden. Über die Verbandsgemeinde wäre es hingegen möglich einen festen Springerpool zu beschäftigen und damit die Vertretungen in den unterschiedlichen Kitas sicherzustellen“, erläuterte Wolters.

Betreuung musste reduziert werden

Auch in Ochtendung sei es zuletzt häufiger vorgekommen, dass die Betreuungszeiten aufgrund von Vakanzen reduziert werden mussten. „Ein größerer Arbeitgeber bedeutet in diesem Falle mehr Attraktivität für die Beschäftigten.“

Durch die Neufassung des Kindertagesstättengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz wurden verschiedene Qualitätsansprüche neu definiert. Die Träger müssen entsprechende Qualifikationen nachweisen. „Das ist für Ehrenamtler nicht einfach zu absolvieren und bei einem Ortsbürgermeisterwechsel müsste das alles entsprechend wieder von vorne passieren“, so Wolters.

Ehrenamtliche entlasten

Auch dies sei ein Argument, die Verantwortlichkeit für die Kitas zu bündeln und die ehrenamtlichen Mandatsträger zu entlasten. „Wenn die Angelegenheit in unserem Hause angesiedelt ist, kann sie auf viele professionelle Schultern verteilt werden, die dann die Aufgaben wahrnehmen.“ An zwei Standorten des Maifeldes – in Kollig und Lonnig – ist der Trägerübergang der Kitas an die Verbandsgemeinde zum Jahreswechsel 2022/2023 bereits erfolgt.

Ein größerer Arbeitgeber bedeutet in diesem Fall mehr Attraktivität für die Beschäftigten.

Frauke Wolters, Beauftragte für die Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Maifeld

Jede Einrichtung, die dazu kommt, stärkt auch das Wahlrecht der Eltern. Dieses sei bei in der Regel nur einer Kita pro Ortschaft derzeit auf dem Maifeld quasi ausgehebelt, betont die VG-Mitarbeiterin. „Wenn jemand etwa auf dem Arbeitsweg eine Kita außerhalb seiner Wohngemeinde ansteuern möchte, ist das schlicht nicht möglich, weil die Träger die wenigen Plätze nur für Kinder aus ihrem Ort freigeben.“

Kein neuer Kindergartentourismus

Das solle keineswegs einen neuen Kindergartentourismus bedeuten: „Jedes Kind soll in seiner Heimatgemeinde einen Platz bekommen, sofern die Eltern es denn wünschen. Keiner soll kreuz und quer über das Maifeld fahren. Aber wir wollen einfach etwas mehr Öffnung als bisher erreichen“. Bereits laut nachgedacht wird in diesem Zusammenhang auch über verschiedene pädagogische Ausrichtungen, sodass einzelne Kitas etwa einen Montesorrri- oder Bewegungsschwerpunkt erhalten, an anderer Stelle gar eine Waldgruppe angedockt wird.

Noch keine Einigkeit besteht im Ochtendunger Fall bezüglich einer Übertragung der Bauträgerschaft der Kitas. Grundsätzlich kann die Ortsgemeinde entscheiden, ob sie die Grundstücke veräußert oder ob es einen Erbbaupachtvertrag mit der VG geben soll. Ein Sonderfall ist „Krümmelkiste“, die sich bereits im Besitz der Verbandsgemeinde befindet. Da die Ortsgemeinde jedoch Geld investiert hat, um die Immobilie in einer Kindertagesstätte zu verwandeln, wäre zu diskutieren, ob diese Gelder – abzüglich der Abschreibungen – bei einem Übergang zurückerstattet werden.

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