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VG Maifeld: Kann-Kinder können ab sofort angemeldet werden
In einem Klassenzimmer einer Grundschule stellt ein Kind ein Pop-Its in einem Ständer mit Spielkarten.
dpa

VG Maifeld. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, das heißt nach dem 31. August 2016 geboren sind, können auf Antrag der Eltern schon jetzt in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung mit der Schulärztin oder dem Schularzt, schreibt die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in einer Pressemitteilung. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes, das Familienbuch oder der Aufnahmebescheid/Registrierschein sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorzulegen.

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