Urteil Erfolg für Kläger gegen Bauvorhaben Im Rosental - Droht Rohbau der Abriss?
Verwaltungsgericht entscheidet über Bauvorhaben Im Rosental: Lärm durch Tiefgarage unzumutbar
Ungehindert durch die gerichtliche Auseinandersetzung wächst das Mehrfamilienhaus Im Rosental in die Höhe. Die Arbeiten am Rohbau sind inzwischen abgeschlossen. Doch die Baugenehmigung verletzt das nachbarliche Rücksichtnahmegebot, entschied das Verwaltungsgericht. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)
Sascha Ditscher

Andernach. Es hatte sich beim öffentlichen Verhandlungstermin Mitte März bereits angekündigt, jetzt bestätigte das Koblenzer Verwaltungsgericht seine Entscheidung in einer schriftlichen Urteilsbegründung: Die Baugenehmigung für das umstrittene Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Straße „Im Rosental“ in Andernach verletzt das nachbarliche Rücksichtnahmegebot. Laut der Prognose eines Lärmsachverständigen überschreiten die Geräusche, die der Verkehr zur geplanten Tiefgarage verursacht, die nachts zulässigen Grenzwerte.

Aktualisiert am 26. März 2018 16:52 Uhr
Ein Nachbar hatte gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung geklagt, unter anderem weil er Geräuschbelästigungen durch die Autos befürchtet, welche die Rampe zur Tiefgarage, die ein Gefälle von 15 Prozent aufweisen soll, befahren. Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Argumentation an: „Hierdurch werde in der Nachtzeit für die Kläger eine unzumutbare Lärmbelästigung verursacht, die mit dem Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren ...

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