Unternehmen hat Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt
Verfahren gegen das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein: Geldstrafe droht
St. Elisabeth ist eins von fünf Krankenhäusern im Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein. Gegen den Klinik-Konzern läuft nun ein Ordnungsgeldverfahren. Foto: Ditscher
Sascha Ditscher

Koblenz/Mayen. Das Bundesamt für Justiz hat gegen die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Entsprechende Informationen unserer Zeitung hat das Bundesamt auf Anfrage bestätigt. Grund für das Verfahren ist, dass das Unternehmen, zu dem Krankenhäuser in Koblenz, Mayen, Nastätten und Boppard gehören, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nicht fristgerecht veröffentlicht hat.

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Die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ist als offenlegungspflichtiges Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen zur Bekanntmachung einzureichen. Dazu müssen die Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag dem Betreiber des Bundesanzeigers übermittelt werden.

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