Alle im Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig werdenden Kinder müssen im September 2023 in den für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Grundschulen angemeldet werden.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Anmeldetermin zu beachten. Die Anmeldung hat in Begleitung des Kindes zu erfolgen. Die Geburtsurkunde des Kindes, das Stammbuch der Familie oder der Aufnahmebescheid oder Registrierschein sowie die Bescheinigung des Kindergartens und ein Masernschutz (Impfausweis) sind bei der Anmeldung vorzulegen.