Gericht 38-Jähriger hantierte im Zustand der Schuldunfähigkeit mit Waffe und griff Mitpatienten an
Urteil: Patient muss nach Vorfällen in geschlossener Klinik bleiben
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Andernach/Koblenz/Region. Er hört Stimmen und hat schon Adolf Hitler und Josef Goebbels in seinem Zimmer gesehen. Weil er glaubte, dass die Mafia ihn verfolgt, hatte ein 38-jähriger unter Schizophrenie leidender Mann aus der Verbandsgemeinde Weißenthurm mitten in Urmitz mit einer Schreckschusspistole hantiert und zudem einen Mitpatienten in der Andernacher Rhein-Mosel-Fachklinik fast erwürgt. Wegen versuchter Körperverletzung und Führen einer Schusswaffe ohne Waffenschein musste er sich nun vor der 9. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts verantworten. Das Gericht sprach ihn aufgrund seiner psychischen Erkrankung frei, ordnete aber zugleich die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung an.

Richter Martin Schlepphorst sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige im Dezember des Jahres 2015 in einem Haus der Rhein-Mosel-Fachklinik am Rennweg einen Mitpatienten angegriffen hatte. Nur das beherzte Eingreifen eines weiteren Mannes habe den Würgeversuch stoppen können.

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