Angeklagter zu vier Jahren Haft verurteilt
Urteil gesprochen: Attacke mit Rasierklinge in Klinik Nettegut ist laut Gericht kein versuchter Mord
In der Klinik Nette-Gut soll der 27-jährige Angeklagte einen Mitpatienten mit einer Rasierklinge angegriffen haben.
Thomas Frey

Koblenz/Weißenthurm. Zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Koblenzer Landgericht einen heute 27-Jährigen aus der Region. Außerdem ordnete die mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzte 14. große Strafkammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Verurteilte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Lesezeit 2 Minuten
Der Mann verbüßt zurzeit noch bis 2026 eine Haftstrafe wegen eines Drogendelikts. Er hatte in der Klinik Nettegut einen Zimmermitbewohner mit einer Rasierklinge am Hals verletzt. Den ursprünglich angeklagten Tötungsvorsatz verneinte die Kammer. Rückblick: An einem Sonntagmorgen gegen 1 Uhr im März 2021 bereiteten sich drei Männer, die in der Klinik eine Drogentherapie absolvierten, auf unterschiedliche Weise auf die Nacht vor.

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