Kreis MYK/Koblenz
Urteil: Drei Kinder, eine Erziehungszeit - Gericht lehnt Klage einer ehemaligen Lehrerin aus dem Kreis MYK ab

Kreis MYK/Koblenz. Die Klage einer ehemaligen Lehrerin aus dem Landkreis Mayen-Koblenz hat das Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen. Die Frau wollte für ihre 1981 geborenen Drillinge insgesamt 18 Monate - sechs Monate je Kind - als ruhegehaltsfähige Dienstzeit geltend machen.

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Nachdem die Lehrerin in den Ruhestand versetzt worden war, setzte das Land ihre Versorgungsbezüge fest. Für ihre Drillinge wurde die Erziehungszeit in den ersten sechs Monaten als ruhegehaltsfähig anerkannt, teilt das Verwaltungsgericht mit. Nach einem erfolglosen Widerspruch hat die Frau dagegen geklagt.

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