Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe wegen Urkundenfälschung und Betrug
Urkundenfälschung und Betrug: Ein Jahr und zwei Monate für 44-Jährigen
Ein 44-Jähriger wurde wegen Urkundenfälschung und Betrug zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
dpa/Johannes Eisele

Ein 44 Jahre alter Mann wrud zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe veruteilt. Viele Indizien überführten den Angeklagten.

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Der 44 Jahre alte Mann, wohnhaft in Andernach, blieb vor dem Schöffengericht Mayen überwiegend schweigsam. Der bislang unbescholtene Mann war der mehrfachen Urkundenfälschung in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug angeklagt. Umso beredter trat seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Swetlana Rosenzweig, auf.

Am Ende half alles Bemühen nichts. Das Urteil des Gerichts lautete: ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, hat 100 Sozialstunden innerhalb eines Jahres abzuleisten und kommt für den Schaden von insgesamt 266 Euro auf.

Was war geschehen? Im Zeitraum Februar bis April 2021 löste der Angeklagte Getränkebons bei einem Einkaufsmarkt in der Koblenzer Straße ein. Allerdings, so stellte das Gericht nach der Beweisaufnahme fest, die Bons waren gefälscht. Im genannten Zeitraum war der Angeklagte zusammen mit seiner Lebensgefährtin im Stadtgebiet Andernach unterwegs und sammelte leere Getränkeflaschen ein, um das Pfand einzustreichen. Offenbar sollte der Ertrag aufgebessert werden. Die Bons wurden nicht immer sofort eingelöst, sondern zum Begleichen von Einkaufsrechnungen verwendet und offenbar mehrfach gefälscht. Einem Revisor des Marktes fielen Unregelmäßigkeiten auf, und drei weitere Mitarbeiter beobachteten nunmehr den Mann, der zum Beispiel bei der Nachfrage, weshalb das Papier des Bons immer schlechter werde, nervös geworden sei. Man merkte sich sein Autokennzeichen.

In zum Teil heftigen Wortgefechten mit den Zeugen versuchte die Verteidigerin deren Aussagen in Zweifel zu ziehen. Nur ein Zeuge brüllte kurz zurück, bevor der Vorsitzende, Amtsgerichtsdirektor Joachim Anheier, wieder die Ruhe herstellte. Auf welche Weise wurde gefälscht? Niemand habe es gesehen, führte die Verteidigerin aus. Könnte es nicht eine Störung des Leergutautomaten gegeben haben? Kein Zeuge sah, wie ihr Mandant die Flaschen in den Automaten beförderte. Sie reichte zwei Beweisanträge ein. Vergebens.

Eine von den Taten nicht tangierte Zeugin sollte zusätzlich gehört werden; und ein Gutachter sollte zum ungestörten oder gestörten Leergutautomaten Stellung nehmen. Beide Anträge lehnte das Gericht ab, weil sie unerheblich und nicht nachvollziehbar seien.

Der Staatsanwalt sah durch die Zeugenaussagen und die sichergestellten Bons genügend Indizien beisammen, die die Tatvorwürfe bestätigten. Er forderte eine Freiheitsstrafe, die das Gericht später bestätigte. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch.

Nach der Urteilsbegründung verzichteten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Der Verhandlung dauerte insgesamt drei Stunden und zwanzig Minuten.

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