Ein 44-Jähriger wurde wegen Urkundenfälschung und Betrug zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. dpa/Johannes Eisele
Ein 44 Jahre alter Mann wrud zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe veruteilt. Viele Indizien überführten den Angeklagten.
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Der 44 Jahre alte Mann, wohnhaft in Andernach, blieb vor dem Schöffengericht Mayen überwiegend schweigsam. Der bislang unbescholtene Mann war der mehrfachen Urkundenfälschung in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug angeklagt. Umso beredter trat seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Swetlana Rosenzweig, auf.