Kreis MYK - Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hat das Landgericht Koblenz am Montag eine ehemalige Unternehmerin aus dem Kreis MYK verurteilt. Die 52-jährige frühere Geschäftsführerin einer Speditionsfirma hat das bereits das zweite Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit geführt.
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Kreis MYK – Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hat das Landgericht Koblenz am Montag eine ehemalige Unternehmerin aus dem Kreis MYK verurteilt. Die 52-jährige frühere Geschäftsführerin einer Speditionsfirma hat das bereits das zweite Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit geführt.