Anlieger von Debatte verunsichert - Was auf Eigentümer in Andernach zukommt
Unruhe in Andernach: Viele Widersprüche gegen Ausbaubeiträge
Die Arbeiten an der Andernacher Güntherstraße sind inzwischen fast abgeschlossen, die Stadt hat die Bescheide zur Erhebung von Vorausleistungen auf die Ausbaubeiträge verschickt. Dagegen haben 32 Grundstücksbesitzer Widerspruch eingelegt. Foto: Martina Koch
Martina Koch

Andernach. Die Diskussion über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz hat auch in Andernach für Unruhe unter den Grundstückseigentümern gesorgt. Das zeigt unter anderem die umfangreiche Vorlage, die die Bauverwaltung der Stadt zu diesem Thema bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) vorlegte: 32 Anlieger der gerade im Ausbau befindlichen Güntherstraße haben Widerspruch gegen die Erhebung von Vorausleistungen durch die Stadt erhoben – vermutlich in der Erwartung, dass sich die Rechtslage demnächst ändert und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Die RZ hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema zusammengetragen.

1 Wie geht die Stadt mit Widersprüchen gegen die erhobenen Vorausleistungen um? Die Verwaltung sammelt die Widersprüche – soweit diese die gleiche Begründung anführen – und wird in Absprache mit den betreffenden Anliegern ein Musterverfahren unter anwaltlicher Beteiligung durchführen.

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