Meldegesetz soll Adressenmissbrauch verhindern - So handeln Mieter in der Region
Ummelden ist Pflicht: Wer die Frist versäumt, muss zahlen
Symbolbild
dpa

Wer umzieht, muss dem Einwohnermeldeamt den neuen Wohnort mitteilen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Einzug zu bestätigen. Diese Regelungen enthält das bundesweit geltende Meldegesetz, das seit November 2015 die zuvor geltenden Länderbestimmungen ersetzt. Wer die Fristen versäumt oder sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Die RZ hat nachgefragt, ob sich Mieter in der Region an die Vorschriften halten.

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Rund 7000 Euro mussten säumige Melder 2018 an Verwarnungs- und Bußgeldern in Koblenz zahlen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das allerdings keine Steigerung, berichtet Stadtsprecher Thomas Knaak. In der Regel verhängt die Meldebehörde Verwarnungsgelder wegen einer Ordnungswidrigkeit bis zu einer Höhe von 55 Euro.

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