Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am Donnerstag, 18 Uhr, über eine Übernahme eines Teils der jährlichen Verluste beraten, um die Stadtwerke zu entlasten. Eröffnet hat das Hallenbad im Schillerring im Jahr 1971. Errichtet und betrieben wurde es zunächst von der Stadt Andernach, später übernahmen es die Andernacher Stadtwerke. Diese erwirtschafteten in der Vergangenheit durch ihre Energiesparte ausreichend hohe Gewinne, um die jährlichen Verluste des Hallenbads, die sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag belaufen, ohne negative Auswirkungen auf die gesamte Jahresbilanz tragen zu können.
Stadtwerke schreiben rote Zahlen
Seit das Hafengeschäft im Zuge der weltweit gestörten Lieferketten schwächelt, können die Stadtwerke die Verluste durch den Betrieb des Hallenbads nicht mehr selbst refinanzieren. Sowohl in der Jahresbilanz 2022 als auch im Geschäftsergebnis des vergangenen Jahres klaffte ein sechsstelliger Fehlbetrag.
Nichtsdestotrotz investierten die Stadtwerke in den vergangenen Jahren fortlaufend in die Einrichtungen des Hallenbads. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Projekten, die sich positiv auf die laufenden Kosten auswirken. So flossen im Jahr 2023 insgesamt 253.000 Euro in eine energieeffiziente Beleuchtung und weitere energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Besucherzahlen stiegen nach dem Einbruch in den Corona-Jahren jüngst wieder an: 2023 zählte das Andernacher Hallenbad 53.046 Besucher.
Hallenbad gilt als Teil der Daseinsvorsorge
Seitens der Stadt will man seinen Teil dazu beitragen, um den Betrieb des Hallenbads auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Haushaltsrechtlich sei es zulässig, dass die Kommune die aktuellen Verluste des Bades übernimmt, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage zur Stadtratssitzung. Da es sich schwerpunktmäßig um ein Schul- und Sportbad mit lokalem Einzugsgebiet handelt, gehöre der Betrieb des Hallenbads in den Bereich der freiwilligen Daseinsvorsorge. Damit liege es in der Verantwortung der Stadt, über eine Finanzierung zu entscheiden.
Bezüglich der rechtlichen Gestaltung einer Verlustübernahme gebe es zwei Möglichkeiten: Man könne in den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Andernach einen entsprechenden Passus aufnehmen. Damit ist eine Übernahme der Verluste aus dem laufenden Jahr allerdings nicht mehr möglich. Alternativ könne man die entsprechenden Mittel für 2024 in Form eines Zuwendungsbescheids zur Verfügung stellen, schlägt die Verwaltung vor. Für 2025 und die darauf folgenden Jahre könne man dann eine Änderung des Gesellschaftsvertrags vornehmen.
Außerplanmäßige Mittel vorgesehen
Trotz der angespannten Haushaltslage sei die Stadt in der Lage, einen Teil des für dieses Jahr erwarteten Verlustes des Hallenbads zu übernehmen. Diese Mittel könne man außerplanmäßig durch Einsparungen im Personalbudget bereitstellen. Wenn der Stadtrat zustimmt, könnten maximal 357.000 Euro in eine teilweise Übernahme der diesjährigen Verluste des Hallenbads fließen.
Der Stadtrat tagt am Donnerstag, 18 Uhr, im Historischen Rathaus. Die vollständige Tagesordnung und alle Unterlagen zur Sitzung sind im Internet unter www.andernach.de abrufbar.