Standfestigkeit von Grabmalen wird auf den Friedhöfen der Region regelmäßig überprüft - Ein Beispiel aus Mayen
Überprüfung auf einem Friedhof in Mayen: Und plötzlich kippt der Grabstein um
Horst Helmes, Sachbearbeiter für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Mayen, ist ein zertifizierter Prüfer.
Elvira Bell

Egal, welcher Grabstein aus welchem Material – außer liegenden Grabplatten – die irdische Ruhestätte des Verstorbenen schmückt, er muss sicher stehen. Und das wird regelmäßig überprüft.

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Horst Helmes, Sachbearbeiter für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Mayen, ist ein zertifizierter Prüfer.
Elvira Bell

Der Mann war zum ersten Mal von der Stadt Mayen Ein Grabstein auf dem Friedhof im Mayener Stadtteil Hausen ist vor einigen Tagen umgefallen, als er von einem zertifizierten Grabmalinspekteur, der namentlich nicht genannt werden möchte, auf Standfestigkeit geprüft werden sollte.

beauftragt worden. Schon vor der Überprüfung des Grabsteins auf einem Sockelfundament war ihm aufgefallen, dass dieser schon leicht nach vorn gekippt war. „Als ich mein Prüfgerät ansetzte, kippte der komplette Stein nach vorn in das Grab rein.“ Das Grab habe so ausgesehen, als habe schon länger niemand mehr danach geschaut.

Weil die Witterung im Allgemeinen und Frost im Speziellen der Standfestigkeit zusetzen, müssen die Grabmale jährlich geprüft werden. Wird ein Grabstein nicht mit ausreichend dimensionierten Dübeln auf der Fundamentplatte verankert oder hat die Witterung den in der Regel aus extrem robusten und langlebendigen Natursteinmaterialien hergestellten Grabmalen arg zugesetzt, drohen diese möglicherweise umzustürzen.

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Gelbe Aufkleber mit dem Hinweis auf die Unfallgefahr werden an bemängelten Grabmalen angebracht.
Hagen Thilo. Elvira Bell

Der jüngste Fall auf dem Hausener Friedhof lässt aufhorchen: Denn wenn Kinder da gespielt oder sich jemand an den Stein angelehnt hätte, wäre es möglicherweise zu einem Unfall gekommen. So etwas zeige immer wieder, so der Prüfer, „dass solche regelmäßigen Prüfungen Sinn machen und einen bedeutenden juristischen Hintergrund haben, um die Sicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten.“

Auch außerhalb der jährlichen Prüfungen „schauen wir nach den Gräbern“, so Horst Helmes, Sachbearbeiter für das Friedhofs- und Bestattungswesen bei der Stadt Mayen. „Wir schauen schon im Vorfeld. Wenn uns was aufhält, handeln wir auch nach Bedarf.“ Bezug nehmend auf den umgekippten Grabstein in Hausen erklärt Helmes: „Wir müssen den Einzelfall betrachten und wie das jetzt in Hausen dazu gekommen ist.“ So etwas könne immer passieren, betont der Prüfer. Es hänge auch vom Erdreich ab. „Wenn das Grabmal ein wenig ins Kippen gerät, kann natürlich auch Wasser in den Bereich des Dübels eindringen. Dann könnte ein leichter Anstoß reichen, sodass der Stein komplett ins Kippen gerät.“

Hinterbliebene haften bei einem Unfallschaden

Bemängelte Grabmale werden nach der Prüfung mit einem gelben Aufkleber „Grabstein lose – Unfallgefahr sofort beseitigen“ versehen. Zudem benachrichtigt die Friedhofsverwaltung die Hinterbliebenen schriftlich, dass der Nutzungsberechtigte bei Unfallschaden haftet. Das Risiko, wenn durch den lockeren Wackelstein Friedhofsbesucher zu Schaden kommen, geht also auf die Nutzer über.

„Die Hinterbliebenen müssen dann einen Steinmetz beauftragen, um die Verkehrssicherheit des Grabmals zu gewährleisten“, so Hermes. Schwierig gestalte es sich manchmal, wenn erst ermittelt werden müsse, wer für die Pflege der Grabstelle verantwortlich ist. Was viele Menschen nicht wissen: „Der Steinmetzbetrieb ist nur in den ersten fünf Jahren nach Ablieferung zu belangen“, betont Hermes.

Grabstein muss bei einem Druck von 300 Newton standhalten

Doch wie wird die jährliche Standsicherheitsprüfung durch fachkundige Personen ausgeführt? Die Druckstärken, denen der Stein standhalten muss, sind genau definiert und richten sich nach der Höhe des Grabmals. „Bei der Prüfung mit einem speziellen Gerät müssen die Grabmalanlagen in einer Höhe von 50 Zentimetern (ab Oberkante Fundament) zwei Sekunden lang dem Druck von 300 Newton – dies entspricht etwa 30 Kilogramm – standhalten“, informiert der Prüfer. Bis vor einigen Jahren erfolgte die Prüfung von Grabmalanlagen durch Mitarbeiter der Stadt Mayen. Dabei sei es, wie Horst Helmes berichtet, immer wieder zu Ärger und Diskussionen gekommen. Nicht wenige der Grabnutzer hätten die Meinung vertreten, dass die Steine erst durch den Test gelockert worden seien.

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