Zutritt für die Innengastronomie nur noch für Geimpfte, Genesene und getestete Personen
Trotz Mehraufwand: Mayener nehmen neue 3-G-Pflicht gelassen
Gastwirtin Anna Köhler (2. von rechts) freut sich im Innenbereich ihres Biercafé „Im Schlauch“ unter Beachtung der 3-G-Regeln liebe Gäste begrüßen zu dürfen.
Elvira Bell

Mayen. Für die Innenbereiche der ohnehin durch Corona arg gebeutelten Gastronomie gilt seit gut einer Woche im Kreis Mayen-Koblenz die 3-G-Regel der aktuellen Corona-Verordnung. Das heißt: Drinnen dürfen nur jene sitzen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Für die Betreiber von Restaurants, Cafés, Eisdielen und Gaststätten bedeutet dies zweifelsohne ein Mehraufwand.

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Gastronomen müssen nicht nur den Impfausweis oder die App checken, sondern gegebenenfalls bei ihren Gästen auch die ordnungsgemäße Anwendung von Schnelltests kontrollieren. Bis Mittwoch vergangener Woche spielte das Wetter zumindest halbwegs mit, sodass die meisten Gäste ohnehin die Außenbereiche bevorzugten.

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