Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes möchte die Verbandsgemeinde die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die beiden Lebensmitteldiscounter Lidl und Aldi die Verkaufsflächen ihrer Filialen in Polch auf etwa 1200 Quadratmeter erweitern dürfen. Und dies soll nicht dazu erfolgen, um mehr Ware anbieten zu können, sondern um diese zeitgemäß und kundenfreundlich präsentieren zu können. Dafür muss das Gewerbegebiet „Vor Geisenach“, das bauplanungsrechtlich als reines Gewerbegebiet festgesetzt ist, teilweise in ein Sondergebiet Einzelhandel umgewidmet werden. Der Verbandsgemeinderat hatte schon vor drei Jahren einen entsprechenden Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und das Büro Firu in Koblenz mit der dazu notwendigen umfangreichen städtebaulichen Leistung beauftragt.
Das Büro hat jetzt die zu den Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und Würdigungsvorschläge erarbeitet. Diese wurden von dessen Mitarbeiter Oliver Knebel den Ratsmitgliedern vorgestellt und bei einer Enthaltung einstimmig akzeptiert.
Widerstand gegen die geplanten Änderungen kommt aus der Nachbarstadt Mayen, die moniert, dass eine Flächennutzungsplanänderung das Mittelzentrum Mayen massiv schädigen würde. Dies sei schon durch die Einzelhandelsansiedlung und -erweiterungen in Ochtendung, Mendig, Weibern, Kempenich und Kaisersesch geschehen, argumentiert die Stadtverwaltung. Dadurch sei dem Mittelzentrum Mayen deutlich Kaufkraft abgezogen worden, heißt es. Zudem werde durch die Ausweisung eines weiteren Sondergebietes für den Einzelhandel die Entwicklung des Einzelhandels in der Polcher Innenstadt unmöglich gemacht. Ziel der Verbandsgemeinde Maifeld solle es in Zukunft sein, den Einzelhandel in den integrierten Lagen der Grundzentren zu verorten. Dies würde von der Stadt Mayen begrüßt – und auch von den weniger mobilen Bewohnern des Maifelds. Aufgrund einer veränderten Sachlage – es geht um die Schließung des Edeka-Markts in Polch und die Beschränkung der Nutzung des Grundstücks und Neuverteilung der Verkaufsflächen – gab es eine zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Stadt Mayen lehnt die weitere Entwicklung der Verkaufsflächen ab, trägt aber Flächenaufweitungen, um die Barrierefreiheit zu verbessern, mit.