Totschlagsprozess Andernach: Angeklagter sagt, er könne sich an mutmaßliche Tat nicht erinnern
Totschlagsprozess Andernach: Mann erwürgt und es nach Filmriss vergessen?
Der 49-jährige Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Hürth. In der Mitte sitzt eine Dolmetscherin. Foto: Johannes Mario Löhr
Johannes Mario Löhr

Andernach/Koblenz. Manche Menschen können sich nach ausgiebigem Alkoholkonsum gar nicht oder nur bruchstückhaft an die am Vorabend geführten Dialoge erinnern. Ein gruseliges Phänomen, das indes biologisch erklärbar ist – im Volksmund wird es „Filmriss“ oder „Alkoholblackout“ genannt. Doch können auf diese Weise auch extremste Ereignisse einfach so aus dem Gedächtnis gestrichen werden? Diese Frage stellt sich im Totschlagsprozess Andernach.

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„Seine Erinnerungen sind nicht durchgehend.“ So kündigt Verteidiger Michael Hürth die Einlassung seines Mandanten im Koblenzer Landgericht an. Die Anklage lautet auf Totschlag, ein 49-jähriger Weißrusse soll in der Nacht vom 23. auf den 24. April einen Mann nach einem Trinkgelage in einer Andernacher Industriebrache erwürgt haben (wir berichteten).

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Andernach & Mayen