Mayener Stadtentwicklungsgesellschaft macht Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 150 000 Euro geltend
Steg-Affäre: Klage gegen Ex-Geschäftsführer
Wird auf dem Schützenplatz in Mayen ein Hotel gebaut? Der Stadtrat hat dafür jetzt einen Bebauungsplan aufgestellt. Foto: Andreas Walz/Archiv
Andreas Walz

Mayen. Die Mayener Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) verklagt ihren ehemaligen Geschäftsführer auf Schadensersatz. Das bestätigt Bernhard Mauel, der Vorsitzende des Steg-Beirats, auf Anfrage unserer Zeitung. Demnach wurde die Klage bereits am 5. Juni bei der Kammer für Handelssachen am Landgericht Koblenz durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingereicht.

Aktualisiert am 16. Juni 2020 06:57 Uhr
Mit diesem Schritt beginnt die juristische Aufarbeitung der sogenannten Steg-Affäre. Dabei geht es um das Vorgehen des früheren Steg-Geschäftsführers beim Ankauf und der Sanierung von mehreren Flüchtlingsunterkünften in Mayen. Der ehemalige Geschäftsführer hatte seinerzeit Aufträge vergeben, ohne dafür die Zustimmung des Beirats der Stadtentwicklungsgesellschaft einzuholen.

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