Wird auf dem Schützenplatz in Mayen ein Hotel gebaut? Der Stadtrat hat dafür jetzt einen Bebauungsplan aufgestellt. Foto: Andreas Walz/Archiv Andreas Walz
Mayen. Die Mayener Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) verklagt ihren ehemaligen Geschäftsführer auf Schadensersatz. Das bestätigt Bernhard Mauel, der Vorsitzende des Steg-Beirats, auf Anfrage unserer Zeitung. Demnach wurde die Klage bereits am 5. Juni bei der Kammer für Handelssachen am Landgericht Koblenz durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingereicht.
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Mit diesem Schritt beginnt die juristische Aufarbeitung der sogenannten Steg-Affäre. Dabei geht es um das Vorgehen des früheren Steg-Geschäftsführers beim Ankauf und der Sanierung von mehreren Flüchtlingsunterkünften in Mayen. Der ehemalige Geschäftsführer hatte seinerzeit Aufträge vergeben, ohne dafür die Zustimmung des Beirats der Stadtentwicklungsgesellschaft einzuholen.