Koblenz/Mendig. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hat die Stadt Mendig eine Niederlage erlitten: Ihr Veto gegen den Bau einer beleuchteten Werbetafel in Niedermendig ist aufgehoben worden.
Klägerin ist ein Unternehmen in der Werbebranche. Dieses Unternehmen beantragte bei der Kreisverwaltung die Genehmigung, eine sogenannte Plakatanschlagtafel auf einem Grundstück zu erreichten, das im Bebauungsplan „Im Band“ (dritte Änderung) liegt. Dieser Bebauungsplan ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen und hat eine Baugrenze.