„Ein Handyverbot an Schulen ist weder zeitgemäß noch zielführend“, diese Meinung vertritt Nicolas Cordes, Lehrbeauftragter an der Universität Koblenz und Lehrer an der Realschule plus in Mayen. „Ich spreche mich gegen ein generelles Verbot aus, solange Schüler ihre Smartphones im Unterricht sinnvoll und unter Anleitung der Lehrkräfte nutzen. Digitale Medien sind ein zentraler Bestandteil unseres Lebens, und es ist Aufgabe der Schule, die Medienkompetenz der Lernenden zu fördern. Ein komplettes Verbot würde diesen wichtigen Teil der Medienerziehung vernachlässigen“, betont der Familienvater.
Zudem zeige die Erfahrung, dass Verbote häufig einen gegenteiligen Effekt hätten: „Gerade weil etwas verboten ist, steigt der Reiz, sich darüber hinwegzusetzen. Stattdessen sollte ab Klasse fünf gezielt ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Geräten vermittelt werden.“ Dies helfe den Schülern, reflektiert mit der Technik umzugehen, anstatt sie lediglich als Ablenkung oder Störfaktor zu betrachten.

Cordes konnte selbst an den drei Schulen, an denen er eingesetzt wurde, solche Erfahrungen machen. „Es gab Handyverbote, Duldungen und Handyzonen auf dem Schulhof." Letzteres sehe er äußerst kritisch, wurde aber von den Schülern gefordert, und die Schule hatte eine Testphase, die verlängert wurde.“ Allerdings sollten nach Meinung des Realschullehrers „Handyzonen“ auf dem Schulhof kritisch hinterfragt werden. „Pausen dienen der Erholung, sozialen Interaktion und Bewegung – nicht dem ständigen Starren auf einen Bildschirm. Um das zu gewährleisten, sind klare Regeln erforderlich: Ein durchdachtes Konzept zur Handynutzung in der Schule mit konkreten Vorgaben und entsprechenden Konsequenzen bei Verstößen ist essenziell.“
Wichtig sei außerdem, dass solche Regelungen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden. „Schüler sowie Eltern müssen in die Diskussion um den richtigen Umgang mit Handys an Schulen einbezogen werden. Schließlich sind sie diejenigen, die mit den Konsequenzen solcher Regelungen leben müssen. Eine gemeinsame Erarbeitung von Regeln fördert die Akzeptanz und erleichtert die Umsetzung im Schulalltag.“

In der Berufsbildenden Schule in Mayen wurde die Hausordnung angepasst – im Unterricht ist eine Handynutzung nicht zugelassen, es sei denn, dass diese in den Unterricht eingebunden ist. „Wir haben mit den Kollegen besprochen, wie wir da vorgehen können. Die Problematik ist, dass die Schüler, wenn sie ihr Handy bei sich haben, wahnsinnig abgelenkt werden und unter dem Tisch tippen.
In der Berufsbildenden Schule in Mayen werden deshalb die Mobiltelefone während des Unterrichts in einigen Klassen in sogenannten Handy-Hotels aufbewahrt. Die Schüler legen die Telefone zu Beginn des Unterrichts hinein, dürfen diese dann mit in die Pause nehmen und legen sie danach wieder dorthin“, so Rektorin Alexandra Birk-Märker. Die Handy-Hotels haben sich bewährt. Es gibt verschiedene Modelle mit großen Ablagetaschen, die die Schüler während des Unterrichts sehen können. Es ist inzwischen ein Ritual,.“ dass auch die Rektorin, während sie unterrichtet, pflegt. „Es sei denn, ich erwarte einen wichtigen Anruf, dann sage ich den Schülern zu Beginn der Unterrichtsstunde Bescheid.“

Und wie sieht die Nutzung von Mobiltelefonen im Megina-Gymnasium aus? „Als Schule, die junge Menschen auf ein verantwortungsvolles soziales Leben nach der Schulzeit vorbereiten möchte, sehen wir uns in der Pflicht, den Umgang miteinander zu fördern“, unterstreicht Michael Sexauer. „Dabei achten wir darauf, dass die Digitalisierung nicht zu sehr in den Vordergrund tritt und somit eine entwicklungshemmende Funktion einnimmt. Aus diesem Grund entwickeln wir unser Medienkonzept kontinuierlich weiter. Unser Ziel ist es, unseren Schülern die notwendigen Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Wir sind uns bewusst, dass viele junge Menschen noch nicht die Fähigkeit entwickelt haben, sich selbst zu regulieren und die Nutzung digitaler Endgeräte verantwortungsvoll zu steuern. Viele tun sich schwer damit, wenn die Nutzung von Smartphones nicht gestattet ist.“
Mit der seit März 2024 geltenden Regelung hat das Megina-Gymnasium sehr positive Erfahrungen gemacht. Diese untersagt die Nutzung mobiler Endgeräte auf dem Schulgelände grundsätzlich. „Schüler sind angehalten, ihre Handys in der Schule stummzuschalten und in der Tasche zu verstauen. Durch definierte Ausnahmen gewährleisten wir jedoch hinreichende Möglichkeiten für ein sinnvolles digitales Arbeiten. Diese Ausnahmen sind nach pädagogischen Gesichtspunkten altersgerecht gestaffelt.

Zusätzlich können mobile Endgeräte zur unterrichtlichen Nutzung von den Fachlehrkräften zugelassen werden, um den Lernprozess zu unterstützen und den Schülerinnen und Schülern die Integration digitaler Medien in ihren Bildungsweg zu ermöglichen.“ Der Schulleiter ist davon überzeugt, „dass diese Maßnahmen dazu beitragen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Nutzung digitaler Medien und der persönlichen Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern.“
Klare Regelungen zum Mitbringen eines Handys oder einer Smartwatch gibt es auch bei der Grundschule Pfarrer Bechtel in Mendig. „Die Nutzung solch eines Gerätes ist im schulischen Kontext ein heikles Thema“, sagt Rektorin Diana Pretz. Problematisch seien die Telefon-, Internet- oder Kamerafunktion bei vielen Modellen, „mit denen unbemerkt während des Schultages Telefonate getätigt, Fotos geschossen oder Lösungen im Internet nachgeschaut werden können“.

„Wir wissen aber auch, dass einige Eltern die Smartwatches/Handys nutzen, um ihren Kindern zu ermöglichen, dass diese ihren Schulweg allein bestreiten und um gleichzeitig ihrem eigenen Sicherheitsbedürfnis (Notruffunktion/GPS-Ortung) nachkommen zu können. Gerade weil viele unserer Schüler/innen einen weiteren Schulweg haben, begrüßen wir natürlich das Bestreben der Eltern sehr, ihre Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen."
Deshalb gilt an der Grundschule in Mendig: „Nur wenn die Smartwatch/das Handy dabei helfen soll, dass der Schulweg selbstständig und sicher bewältigt werden kann, erlauben wir das Mitbringen einer Smartwatch/eines Handys unter strengen Auflagen. Das Handy verbleibt während des Aufenthalts auf dem Schulgelände im Schulranzen. Die Smartwatch muss zwingend über einen sogenannten Schulmodus verfügen. Eine Smartwatch ohne die Funktion Schulmodus darf in der Schule nicht getragen werden.“