Ein 19-Jähriger aus Koblenz befuhr mit seinem PKW in einer äußerst rücksichtslosen und gefährlichen Fahrweise die Strecke. Er überholte eine vorausfahrende PKW-Fahrerin in einem Einmündungsbereich und setzte seinen Überholvorgang über eine Abbiegespur und eine markierte Sperrfläche im Kurvenbereich fort. Anschließend überholte er einen weiteren PKW, trotzt fehlender Sicht auf den Gegenverkehr.
Nachdem der Koblenzer den zweiten PKW überholt hatte, blieb er auf der Gegenfahrbahn, um dort auch noch einen vorausfahrenden LKW zu überholen. Auch dabei hatte er, aufgrund einer Kuppe und der Größe des Lastkraftwagens, keine Sicht auf den Gegenverkehr.
Frontal mit einem PKW kollidiert
Folglich übersah er eine entgegenkommende PKW-Fahrerin und kollidierte frontal mit ihr. Die PKW-Fahrerin, eine 50-jährige Frau aus Mayen, wurde bei dem Zusammenstoß schwer und der 19-Jährige leicht verletzt.
Aufgrund der gefährlichen und rücksichtslosen Fahrweise wurde der Führerschein des 19-Jährigen beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB gegen ihn eingeleitet.