Der Kostenrahmen wurde gesprengt. Unterm Strich standen für eine aufwendigere Sanierung 517.000 Euro statt der anvisierten 260.000 Euro zu Buche. Anlass zum Abschluss des Vergleiches gab den Parteien der Umstand, dass bei einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht ein Sachverständigengutachten mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand hätte eingeholt werden müssen. Der Abschluss des Vergleiches wird von allen Verfahrensbeteiligten als geeignetes Instrument zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden angesehen und umgesetzt.
Schlussstrich unter Mayener Aufreger-Thema: Steg-Affäre endet mit Vergleich
