Geschäftsführer muss 85 000 Euro zahlen
Schlussstrich unter Mayener Aufreger-Thema: Steg-Affäre endet mit Vergleich
Dieses Gebäude am Mayener Viadukt ist mit viel Aufwand renoviert worden – und es ist Auslöser für die Steg-Affäre.
Andreas Walz

Nun ist die Steg-Affäre in Mayen wohl doch abgeschlossen: Im Streit zwischen der Stadt Mayen, genauer: der Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) der Stadt, mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer ist jetzt doch ein Vergleich zustande gekommen.

Dieses Gebäude am Mayener Viadukt ist mit viel Aufwand renoviert worden – und es ist Auslöser für die Steg-Affäre.
Andreas Walz

Die Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) der Stadt Mayen hat mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer auf Empfehlung des Oberlandesgerichts Koblenz einen Vergleich abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass der frühere leitende Mitarbeiter nach Verrechnung von ihm zustehenden Gegenansprüchen 85.000 Euro an die Steg zu zahlen hat. In der Zeit der Flüchtlingswelle 2015/16 hatte der Mann vom Steg-Beirat den Auftrag erhalten, Grundstück und Gebäude des Schützenhofes zu kaufen.

Der Kostenrahmen wurde gesprengt. Unterm Strich standen für eine aufwendigere Sanierung 517.000 Euro statt der anvisierten 260.000 Euro zu Buche. Anlass zum Abschluss des Vergleiches gab den Parteien der Umstand, dass bei einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht ein Sachverständigengutachten mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand hätte eingeholt werden müssen. Der Abschluss des Vergleiches wird von allen Verfahrensbeteiligten als geeignetes Instrument zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden angesehen und umgesetzt.

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