Nach Absprache mit der Ortsgemeinde zieht Burger daraufhin zunächst für eine knappe Woche in das Hotel Garni am Schloss, um danach ein Zimmer im Kottenheimer Co-Working Space „Kassenlager“ zu beziehen, da dies für die Ortsgemeinde eine preiswertere Lösung darstellt. Einer der dortigen kleinen Büroräume ist mit einem Bett und einem Handwaschbecken ausgestattet, eine richtige Heizung hingegen fehlt. Parallel dazu ist die Ortsgemeinde bemüht, das Schimmelproblem zu lösen und konsultiert einen Fachmann. „Herr Burger wollte immer wieder in dieses Haus zurück, und so kam es, dass er gewartet hat, weil die Gegenseite ebenfalls nicht von Kündigung oder dergleichen gesprochen hat“, berichtet Ulrike Jung. Sie ist eine Bekannte Burgers und hat den Rentner in der Folge immer wieder unterstützt und ihm Ende Oktober eine weitere Zwischenunterkunft in Mayen organisiert.
Klaus Burgers Hausrat befindet sich während der gesamten Zeit unverändert im Haus der Ortsgemeinde. Darf er sich anfangs immer wieder noch mit frischer Kleidung aus seiner Wohnung versorgen, wird dies später auf Anordnung des eingeschalteten Experten unterbunden. Niemand mehr darf das kontaminierte Haus betreten. „Die Kommunikation von der Ortsgemeinde war da schon lange gegen null“, erinnert sich der Freigesetzte. Er nimmt den Rat Dritter an und schaltet einen Anwalt ein.
Eine gesetzte Frist zur Mangelbehebung und für eine Stellungnahme lässt die Ortsgemeinde nach Aussage Burgers jedoch verstreichen. Stattdessen kommt es dazu, dass sein Hab und Gut aus der Wohnung in ein Lager der Gebäudereinigungsfirma Darist nach Mayen verbracht wird. Vieles wird lieblos in Säcken und Kisten abtransportiert, einzelne Teile gehen zu Bruch, Möbel werden beschädigt, Dokumente liegen offen herum, schildert Burger. „Man geht doch mit persönlichen Sachen nicht so um“, findet auch Ulrike Jung.
Bis heute fordert Burger erfolglos Schadensersatz, auch für die Nebenkosten, die aufgelaufen sind, obwohl er seine Wohnung in der Schulstraße nicht nutzen konnte. Die Ortsgemeinde lässt ihn in der Sache jedoch auflaufen, was Burger sichtlich enttäuscht: „Ich hätte es lieber gehabt, man hätte sich an einen runden Tisch gesetzt und zusammen darüber gesprochen. Aber dazu ist es nie gekommen. Der Bürgermeister ist stur. Seit Anwälte auf beiden Seiten mit im Spiel sind, ist vieles schief gegangen.“ Inzwischen hat der Rentner offiziell gekündigt und im Januar eine neue Mietwohnung in Kottenheim bezogen. Die Möbel mussten vom Vormieter gegen Geld übernommen werden, für seine alten ist am neuen Ort kein Platz mehr. Auch hierfür fordert er eine Kompensation.
Und die andere Seite? Dass man sich mit Burger überworfen habe, weist die Ortsgemeinde auf Nachfrage unserer Zeitung zurück. „Wir waren damals auf einem guten Weg, eine Lösung zu finden. Darüber war der Mieter auch ausführlich informiert. Wir bedauern sehr, dass wir den seinerzeit eingeschlagenen Weg nicht zu Ende gehen konnten“, sagt Ortsbürgermeister Thomas Braunstein.
„Grundsätzlich ist es so, dass wir als Ortsgemeinde natürlich bestrebt sind, die Interessen des jeweiligen Bürgers einerseits als auch diejenigen der Ortsgemeinde andererseits in ein angemessenes Verhältnis zu setzen. So ist das auch im konkreten Fall. Es ist deshalb auch keineswegs richtig, dass wir beabsichtigen würden, berechtigte Ansprüche abzulehnen oder diese abgelehnt hätten.“ Soweit Ansprüche vom Mieter nachgewiesen würden, die einer haushaltsrechtlichen Rechnungsprüfung standhalten, erklärt Braunstein, wird die Ortsgemeinde diese selbstverständlich erfüllen. Maßnahmen bezüglich des Eigentums des Mieters seien im Vorfeld mit dem Anwalt des Mieters einvernehmlich abgestimmt worden, so der Standpunkt des Ortschefs. „Ich hätte einer Räumung in der Art niemals zugestimmt. Wenigstens hätte ich meine persönlichen Sachen vorher entnommen“, entgegnet Burger. Zum Klagen fehlen ihm ohne Rechtsschutzversicherung nach eigener Aussage jedoch die finanziellen Mittel. Er hofft jedoch weiterhin, dass es in der Angelegenheit am Ende zu irgendeiner Form von Gerechtigkeit kommen wird.
Wann die gemeindeeigene Immobilie indes wieder bewohnbar sein wird, ist derzeit noch offen: „Das Wohnhaus muss noch einmal einer Feinreinigung unterzogen werden. Leider gibt es Sachzwänge, die eine erneute Reinigung bisher verhindert haben und die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen“.