Stadtentwicklungsgesellschaft macht Anspruch auf Schadensersatz von 200 000 Euro geltend - Weitere Forderungen sind nicht ausgeschlossen
Schadensersatzforderung in der Steg-Affäre: Uwe Hoffmann soll zahlen
Ein Deal um diese Garage in der Straße „Im Keutel“ sorgt in Mayen weiter für Wirbel. Foto: Andreas Walz/Archiv
Andreas Walz

Mayen. Wegen der Vorgänge beim Ankauf und der Sanierung von Flüchtlingsunterkünften in Mayen kommen Schadensersatzansprüche auf den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft, Uwe Hoffmann, zu. Ein Anwalt wurde damit beauftragt, die Ansprüche im Namen der Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) geltend zu machen. Dabei dürfte es sich zunächst um einen Betrag von 200.000 Euro handeln.

Auf Hoffmann könnten indes noch weitere Forderungen zukommen. Sie stehen in Zusammenhang mit einem Deal um eine Garage in der Straße „Im Keutel“. Auch gegen den Verkäufer des Grundstücks könnten Ansprüche geltend gemacht werden. Das geht aus der Stellungnahme eines Koblenzer Büros für Rechtsberatung hervor, die unserer Zeitung im Entwurf vorliegt.

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