Vorhaben im Gierenweg kann laut Verwaltung nicht genehmigt werden
Regelungen im Baugesetzbuch: Rat lehnt Solarpark in Kruft ab
Solarpark
Einen Solarpark auf einer Fläche von 3120 Quadratmetern hatte ein Bauherr in Kruft geplant. Doch dieses Vorhaben widerspricht laut Verwaltung den Regelungen im Baugesetzbuch. Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul (Symbolbild)
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Die erneuerbaren Energien sollen ausgebaut werden - dafür macht sich nicht zuletzt die rheinland-pfälzische Landesregierung stark. Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von 500 Megawattpeak will man jährlich neu in Betrieb nehmen. Doch nicht jedes Vorhaben in dem Bereich wird auch genehmigt. Das Ansinnen eines Investors für die Errichtung eines Fotovoltaikparks in Kruft lehnte der Rat jetzt ab.

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In seiner jüngsten Sitzung stand die entsprechende Bauvoranfrage auf der Tagesordnung. Der Bauherr plante demnach, auf einer Fläche von 3120 Quadratmetern eine Fotovoltaikfreianlage zu errichten. Das Grundstück dafür befindet sich im Gierenweg, genauer gesagt zwischen der dortigen Bebauung und dem Lagerplatz eines in der Waldstraße ansässigen Beton verarbeitenden Betriebs.

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