Stadtverwaltung Mayen informiert über Regeln
Regeln im öffentlichen Raum in Mayen: Was in Freizeitzentrum und Burggärten erlaubt ist
Frühling in Sachsen - Wetter
Menschen auf einer Wiese (Symbolbild)
picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert. picture alliance/dpa

Die Stadtverwaltung Mayen weist auf ihre Nutzungsregeln für öffentliche Anlagen, insbesondere das Freizeitzentrum und die Burggärten, hin.

Die Stadtverwaltung Mayen weist auf ihre Nutzungsregeln für öffentliche Anlagen, insbesondere das Freizeitzentrum und die Burggärten, hin. Demnach dürfen alle öffentlichen Grünanlagen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr genutzt werden – so auch das Freizeitzentrum und die Burggärten.

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