Stadtverwaltung Mayen informiert über Regeln
Regeln im öffentlichen Raum in Mayen: Was in Freizeitzentrum und Burggärten erlaubt ist
Frühling in Sachsen - Wetter
Menschen auf einer Wiese (Symbolbild)
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Die Stadtverwaltung Mayen weist auf ihre Nutzungsregeln für öffentliche Anlagen, insbesondere das Freizeitzentrum und die Burggärten, hin.

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Die Stadtverwaltung Mayen weist auf ihre Nutzungsregeln für öffentliche Anlagen, insbesondere das Freizeitzentrum und die Burggärten, hin. Demnach dürfen alle öffentlichen Grünanlagen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr genutzt werden – so auch das Freizeitzentrum und die Burggärten.

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