Eine Stadt wie Mayen hat nicht das Recht, ein temporäres Gebiet auszuweisen
Rechtliche Handhabe fehlt: Waffenverbotszone zum Lukasmarkt in Mayen bleibt tabu
Die Sicherheit während des Lukasmarktes wird in der Kernzone mit einem speziellen Konzept gewährleistet. Allerdings gehört eine Waffenverbotszone nicht dazu.
Thomas Brost

Eine Waffenverbotszone während des Lukasmarktes wird es nicht geben. Das stand bereits vor der jüngsten Stadtratssitzung fest, nachdem die Stadtverwaltung dem Antragsteller, der CDU-Fraktion, eine Einschätzung geliefert hatte.

Aktualisiert am 13. September 2024 12:41 Uhr
Ihr zufolge hat eine Stadt wie Mayen nicht das Recht, eine temporäre Waffenverbotszone zu errichten. CDU-Fraktionsvize Martin Reis brachte das Thema dennoch zur Sprache, auch um das Sicherheitsbedürfnis der Bürger auszuloten. Dass die Kommune nicht so souverän ist, selbst zu entscheiden, ob eine Zone installiert werden dürfe, sei ein Manko – in anderen Bundesländern werde dies anders gehandhabt.

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